Im Stadthaus und anderen Verwaltungsstellen der Stadt Dortmund gelten besondere Coronaschutz-Regeln. © RN-Archiv
Coronaschutz
3G am Arbeitsplatz: Bei der Stadt Dortmund gilt schon „Light-Version“
Kommt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz? In der Politik wird darüber noch debattiert. In der Dortmunder Stadtverwaltung hat man dagegen schon eine ganz eigene Regelung getroffen.
Geimpft, genesen oder getestet - das soll auch für städtische Mitarbeiter gelten. Zunächst allerdings noch in der „Light-Version“: Am Dienstag (9.11.) ist eine Dienstanweisung in Kraft getreten, nach der fachbereichsübergreifende Besprechungen - also immer dann, wenn Vertreter von mehr als einem Amt oder externe Gäste beteiligt sind - nur unter 3G-Bestimmungen stattfinden können.
Dasselbe gilt für Veranstaltungen wie Workshops oder Konferenzen. „Das soll durch Nachweise der Beteiligten kontrolliert werden“, erklärt Personaldezernent Christian Uhr. „Wer nicht 3G ist, wird ansonsten von der Veranstaltung oder Dienstbesprechung ausgeschlossen.“
Aktuell hat nach der Arbeitsschutzverordnung noch jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm sein Arbeitgeber zwei Tests in der Woche zur Verfügung stellt. Ansonsten müssten die Betroffenen die Tests selbst bezahlen, merkt Christian Uhr an.
Warten auf Bundesregelung
Mit großem Interesse verfolgt er zudem die Diskussion über eine generelle 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, die Bund und Länder möglicherweise einführen wollen. Das würde über die aktuelle Regelung der Stadt für Besprechungen hinausgehen.
Klar ist aber auch, dass von Bürgerinnen und Bürgern bei Behördenbesuchen keine 3G-Nachweise verlangt werden können. „Das ist rechtlich nicht möglich“, stellt Christian Uhr fest.
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