Rechtsextremismus

1000 Gäste erwartet: Gericht verbietet Kampfsport-Event von Dortmunder Neonazi

Bis zu 1000 Menschen sollten zu einem rechtsextremen Kampfsport-Event kommen. Vor Gericht war jetzt die Rede von „Gewaltkompetenzen zur Überwindung des politischen Systems“.

Dortmund

, 07.09.2022 / Lesedauer: 3 min

Die Nazi-Szene in Dortmund ist in den vergangenen Jahren deutlich geschrumpft. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob das Verbot eines Events, das als Treffpunkt und Einnahmequelle fungiert hat, rechtens war.

Vor dem Verwaltungsgericht Dresden ging es am Mittwoch (7.9.) um den „Kampf der Nibelungen“. Der gleichnamigen Internetseite zufolge handele es sich um eine „Kampfsportmarke“. Verbunden mit diesem Namen ist ein rechtsextremes Kampfsport-Event in Sachsen. Im Online-Impressum der „Marke“ ist der Dortmunder Alexander Deptolla angegeben, der auch „verantwortlich für den Inhalt“ der Parteiseite von Die Rechte ist.

Größte europäische Veranstaltung dieser Art

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet den KdN als „größte europäische organisationsübergreifende Kampfsportveranstaltung in der rechtsextremistischen Szene“. Der KdN bringe seine offene Ablehnung des demokratischen Systems zum Ausdruck und sehe seine Kämpfer als Vorbilder und Gegensatz zum herrschenden politischen „System der Heuchler, Versager und Schwächlinge.“

Der Verfassungsschutz sieht einen rassistischen Tenor bei der Veranstaltung, die zur „Wehrhaftigkeit“ der Szene beitragen solle. Seit 2013 fand sie zunächst im Untergrund statt, wurde 2018 dann erstmals offiziell angemeldet. Rund 850 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Russland, der Ukraine und den USA nahmen laut Verfassungsschutz im sächsischen Ostritz teil.

Im Folgejahr haben die Behörden in Sachsen den erneut geplanten KdN dann erstmals verboten. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehe davon aus, hieß es. Bis zu 1000 Zuschauer wurden erwartet.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden: Die Stadt Ostritz habe „zutreffend angenommen, dass bei der beabsichtigt gewesenen Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden habe.“ Im Vordergrund habe keine Sportveranstaltung gestanden, „sondern die Vorführung von Kampftechniken sowie die Kampfertüchtigung als Einstieg in den physischen politischen Kampf, um auf diese Weise politische Ziele gewaltsam durchsetzen zu können“.

Veranstaltung sollte Menschen anwerben

Die Veranstaltung habe darauf abgezielt, „dem Besucherkreis Gewaltkompetenzen zur Überwindung des politischen Systems zu vermitteln“. Die Veranstaltung habe sich an rechtsextremistische Hooligans, Rocker und junge sportaffine Rechtsextremisten gerichtet, die als Akteure für den Kampfsport unter entsprechenden politischen Vorzeichen gewonnen werden sollten, so das Gericht.

Auch international habe man sich vernetzen wollen. „Ob die hiesige Entscheidung andere künftige Verbote wird beeinflussen können, kann von hier aus nicht beurteilt werden“, sagt Richterin Ingeborg Diehl.

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