Windräder in Dorsten Stadtbaurat Holger Lohse für Mindestabstand zu Wohnhäusern

Windräder: Stadtbaurat Holger Lohse für Mindestabstand zu Wohnhäusern
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Der Turm für das erste Windrad des zukünftigen Windparks „Große Heide“ in Wulfen ist fertig. In den kommenden Tagen werden die drei Flügel, die jeweils eine Länge von 80 Metern haben, für die Montage vorbereitet. Diese erste Windkraftanlage in der Wulfener Heide entsteht zwischen dem Marler Damm und der Wulfener Kläranlage. Sie soll bis zum Herbst dieses Jahres fertig sein und dann mit einer Nennleistung von 5,5 Megawatt in Betrieb gehen.

Eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) gewährleisten, dass das „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes schnell umgesetzt wird und mehr Freiflächen-Photovoltaik ermöglicht werden. Zum Entwurf des LEP NRW hat auch Dorstens Stadtbaurat Holger Lohse „einige Hinweise und Anregungen“ in einer Stellungnahme der Stadt gegeben.

Für sinnvoll hält Lohse, dass Kommunen die Möglichkeit bekommen, mit der Bauleitplanung Flächen für Solarenergienutzung festzusetzen. Und dass dabei Waldbereiche ausgenommen sind sowie Flächen, die für Naturschutz gesichert werden sollen.

Der Turm für das erste Windrad des zukünftigen Windparks „Große Heide“ in Wulfen steht. Auf dem fertigen Fundament wurde in den vergangenen Tagen die letzten Teile des eigentlichen Turms platziert. Es folgte das Maschinenhaus der Windkraftanlage, die sogenannten Gondel, in rund 150 Metern Höhe.
Der Turm für das erste Windrad des zukünftigen Windparks „Große Heide“ in Wulfen steht. Auf dem fertigen Fundament wurde in den vergangenen Tagen die letzten Teile des eigentlichen Turms platziert. Es folgte das Maschinenhaus der Windkraftanlage, die sogenannten Gondel, in rund 150 Metern Höhe. © Guido Bludau

Mindestabstand zu Wohnhäusern

Der zuvor geltende Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern von 1.000 Metern ist im Entwurf des LEP NRW entfallen. „Bei der 2014 bis 2018 erarbeiteten Konzentrationsplanung der Stadt Dorsten war noch ein gestufter Abstand von 300 Metern plus 500 Metern zu Wohnnutzungen angehalten worden“, so Lohse. Dies habe man getan, um dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen.

Damit ist die Vorsorge gegen die beeinträchtigende Wirkung von Windrädern gemeint. Lohse: „Ein kompletter Entfall von Vorsorgeabständen wird insofern hinterfragt.“

Windräder in Wäldern

Bislang hat Dorsten keine Windräder in Wäldern erlaubt, „da sich außerhalb der Waldbereiche ausreichend Flächen für die Windenergienutzung finden“, so Lohse. Mit 25,6 Prozent Waldfläche liege Dorsten knapp über der Schwelle von 20 Prozent, unter der Kommunen als „waldarm“ eingestuft werden. In waldarmen NRW-Kommunen sollen in Wäldern keine Windräder erlaubt werden, in Städten wie Dorsten sind nur Naturschutzflächen sowie Laub- und Laubmischwälder ausgenommen.

Die zusammenhängenden Waldbereiche der Hohen Mark seien von einem „Gutachten zum Landschaftsschutz und Ausbau der Windenergie“ (beauftragt vom Kreis Recklinghausen) mit Naturschutzgebieten beziehungsweise Natura-2000-Gebieten gleichgestellt beurteilt worden, so Lohse.

Deswegen sollten diese bei Windrad-Planungen „außen vorgelassen werden“. Lohse würde auch begrüßen, wenn höherwertige Nadelwälder (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Natura-2000-Gebiete ...) ebenfalls bei der Planung von Windenergie ausgeschlossen würden.

Gerechtigkeitsfrage

Dorsten habe mit den bestehenden und geplanten Windrädern bereits „einen erheblichen Anteil an den geplanten Flächenausweisungen für den RVR-Bereich, so Lohse. „Insofern sollte bei der Ausweisung der Windenergiebereiche der Fokus nicht alleine auf Flächenkommunen gelegt werden, sondern in einem ausgewogenen Verhältnis die Flächenvorgaben im ganzen RVR-Bereich umgesetzt werden.“ Das Erreichen der Flächenziele solle „kontinuierlich beobachtet werden, um übermäßigen Belastungen der Kommunen rechtzeitig begegnen zu können“.

Die Möglichkeit, dass Kommunen überlastet werden könnten, sieht auch der LEP-Entwurf. 15 Prozent der Flächen einer Kommune sollen die Obergrenze für Windenergiebereiche sein.

Wenn die Zielvorhaben des Landes und RVR erreicht oder überschritten seien sollten, fragt Lohse nach den Möglichkeiten, die eine Kommune dann hätte. „Angaben, inwiefern diese Flächen weiter als Kompensation für flächenarme Kommunen betrachtet werden oder der weitere Zubau kommunalseitig reglementiert werden kann, wären hilfreich.“

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