Windenergie in Dorsten auf dem Vormarsch Was aktuell geplant ist

Windenergie in Dorsten auf dem Vormarsch: Was aktuell geplant ist
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Jahrelang mühten sich die Kommunen damit ab, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen rechtssicher festzulegen, um den vielerorts befürchteten „Wildwuchs“ von Windrädern zu verhindern. Das ist nun vorbei, wie Holger Lohse in einer Vorlage für den Umwelt- und Planungsausschuss schildert.

Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energie-Krise führt dazu, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit einer völlig neuen Dynamik betrieben werden soll. Das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundesgesetzgebers ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten, das zahlreiche Erleichterungen für die Planung und Genehmigung von Windrädern und Ausweisung neuer Flächen ermöglicht.

Vor allem im eher ländlichen Norden Dorstens sind neue Windenergieanlagen geplant. Rot markiert sind geplante WEA, blau die vorhandenen beziehungsweise im Bau befindlichen Anlagen. Grün markiert sind vorhandene Windräder, die absehbar zurückgebaut werden. Pink markiert sind bestehende Konzentrationszonen-Flächen, türkis Potenzialflächen.
Vor allem im eher ländlichen Norden Dorstens sind neue Windenergieanlagen geplant. Rot markiert sind geplante WEA, blau die vorhandenen beziehungsweise im Bau befindlichen Anlagen. Grün markiert sind vorhandene Windräder, die absehbar zurückgebaut werden. Pink markiert sind bestehende Konzentrationszonen-Flächen, türkis Potenzialflächen. © Stadt Dorsten

„Insgesamt soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie beschleunigt werden. Bis Ende 2027 sollen in NRW mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche und bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen“, so Lohse: „Den Taktstock führen jetzt die jeweiligen Landesregierungen, die einen straffen Zeitplan aufgestellt haben.“

Nach der Änderungen der Landesentwickungsplans seien die Regionalplanungsträger gehalten, konkrete Flächen festzulegen, damit die Flächenziele erreicht werden. In Dorsten kommt diese Rolle dem RVR zu. Die Genehmigungsbehörde für das einzelne Windrad bleibt aber der Kreis, wobei auch hier laut Lohse zur Diskussion stand, diese Aufgabe der Bezirksregierung zuzuweisen.

Beschleunigung der Genehmigung

Zusätzlich seien die Kommunen laut Lohse aufgefordert, „die Windenergie zu befördern, wozu auch weitere Flächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden können“. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesimmissionsschutzgesetz sowie im Landesrecht sollen zusätzlich die Planung und Genehmigung beschleunigen.

Lohse: „Darüber hinaus soll ein neues Bürgerenergiegesetz dazu beitragen, die Akzeptanz eines massiven Windnergieausbaus zu steigern.“ Weiterhin gelte aber das Rücksichtnahmegebot, so Lohse, etwa bei Schall, Schattenwurf oder optisch bedrängender Wirkung der Windenergieanlagen (WEA).

27 Anträge seit Juli 2019

Beim Kreis seien seit Juli 2019 Anträge auf die Errichtung von 27 Windenergieanlagen in Dorsten gestellt worden, so Lohse. „Für fünf weitere WEA-Vorhaben wurden Anträge angekündigt.“ Vier Windenergieanlagen seien mittlerweile errichtet und seien im Bau befindlich. „Für neun WEA wurden positive Vorbescheide erteilt und für die meisten davon bereits Genehmigungsanträge gestellt.“

10 Windenergieanlagen haben laut Lohse bereits die Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz erhalten. „Die übrigen Anträge sind noch in Prüfverfahren für Vorbescheide oder Genehmigungen und noch nicht beschieden worden“, so Lohse. Zudem gebe es noch vier Bestandsanlagen aus den Jahren 2000 bis 2014, „die gegebenenfalls in den nächsten Jahren repowered werden“. Also durch moderne Anlagen ersetzt werden.

Höhere Anforderungen

Ein Großteil der Vorhaben befinde sich in Bereichen, die in den Konzentrationszonenplanungen 2014 bis 2018 auch vorgesehen waren, so Lohse. „Es ist davon auszugehen, dass Dorsten als Flächenstadt vermutlich größere Flächenanteile erfüllen muss, als es die Ballungsraumstädte ermöglichen können.“

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