Wechselnde Vorgaben lähmen die Windenergieplanung der Stadt

© Hans Blossey

Wechselnde Vorgaben lähmen die Windenergieplanung der Stadt

rnWindenergieplanung

Die Windenergieplanung der Stadt leidet unter den ständig wechselnden Rahmenbedingungen. Eine überarbeitete, rechtssichere Konzeption wird es so schnell wohl nicht geben.

Dorsten

, 21.03.2019, 11:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Dezember 2018 hat der Umwelt- und Planungsausschuss mehrheitlich beschlossen, den Teilflächennutzungsplan Windenergie zu überarbeiten, die Hürfeldhalde als mögliche Fläche herauszunehmen und den Plan dann erneut offenzulegen. Doch daraus wird so schnell nichts, wie der Umwelt- und Planungsausschuss am Dienstag erfuhr.

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Planungsamtsleiter Marc Lohmann hat auf unsere Anfrage deutlich gemacht, dass das Planungskonzept aufgrund aktueller Vorgaben neu überarbeitet werden muss. Die Planung leide konkret unter einem Wechselbad von übergeordneten politischen Vorgaben, die von Gerichten jederzeit infrage gestellt werden könnten. „Der Rat muss nun entscheiden, was die Stadtverwaltung machen soll, wenn die neue Planung nicht zu Ende geführt wird“, sagt Lohmann zudem.

Noch gültige harte Tabukriterien auf der Kippe

So werden im noch gültigen Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe (er wird zurzeit überarbeitet) Windenergieanlagen im Wald, in bestimmten Bereichen zum Schutz der Landschaft und der landschaftlichen Erholung ausgeschlossen (harte Tabukriterien).

„Der Wegfall der beiden Ziele führt voraussichtlich dazu, dass die bisherige Planung der Windenergie nicht mehr substanziell Raum gibt. Dadurch, dass harte Tabukriterien entfallen, würden zusätzliche Eignungsflächen für Windenergie entstehen, für die bislang weder Artenschutzgutachten noch Landschaftsbildanalysen vorliegen ...Vor diesem Hintergrund ist die im Dezember avisierte Planungsüberarbeitung mit Herausnahme der Hürfeldhalde nicht mehr darstellbar“, hat die Verwaltung dem Umweltausschuss mitgeteilt.

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„Wenn wir das Planungskonzept jetzt in großen Teilen überarbeiten, ist das ein irrwitziger Aufwand für uns“, sagt Mard Lohmann. Die Verwaltung schlägt den Politikern deshalb vor, dass zunächst eine Rechtsexpertise durch eine beratende Kanzlei eingeholt wird und folgende Punkte abgeklärt werden:

  • Wenn die harten Tabukriterien entfallen, ist dann eine Planungsüberarbeitung ohne tiefgreifende Wiederholung der gesamtstädtischen Raumanalyse rechtssicher möglich?
  • Welche rechtlichen Risiken sind mit einer tiefgreifenden Überarbeitung der Raumanalyse verbunden auch im Hinblick auf eventuelle gerichtliche Überprüfungen?
  • Können die Bestandszonen weiterhin rechtssicher ihre Ausschlusswirkung im Außenbereich ausüben und wie lange würde eine gerichtliche Auseinandersetzung, die zu einer Aufhebung von Bestandszonen führt, dauern?
  • Welche planungsrechtlichen Vor- und Nachteile ergeben sich aus einer eventuellen Aufhebung der heute geltenden Konzentrationszonen?
  • Auf Vorschlag der CDU wurde eine weitere Frage hinzugefügt: Kann man die vier vorhandenen Windenergiezonen auf Grundlage des Baugesetzbuches ergänzen oder erweitern, um Anlagen zu genehmigen?

„Egal wie man zu dem Thema steht: Jeder ist mit dem Sachstand unzufrieden“, sagt Lohmann. „Wir auch, weil wir viel Arbeit in das Konzept investiert haben.“ Er meint, dass das Problem bei den jetzigen Rahmenbedingungen „nicht lösbar“ sei.