Auf dem bewaldeten Bereich unterhalb des Rundbaus am Wulfener Markt soll eine neue Kindertagesstätte entstehen.

© Geonetzwerk Metropole Ruhr

Wäldchen in Dorsten muss für einen neuen Kindergarten weichen

rnKindergarten

In Dorsten gibt es viel zu wenig Kindergartenplätze. Im Stadtteil Wulfen wird laut Beschluss der Politik nun eine Kita auf einem jetzigen Waldgrundstück gebaut.

Dorsten, Wulfen

, 28.03.2021, 11:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Noch ist die 10.000 qm-Fläche im Dreieck Napoleonsweg/Kampstraße/Marktallee in Wulfen-Barkenberg bewaldet. Doch auf rund einem Drittel des Grundstücks werden die meisten Bäume wohl zum Jahresende gefällt: Der Umwelt- und Planungsausschuss gab auf seiner jüngsten Sitzung grünes Licht, auf dem Areal gegenüber dem Rundbau des Wulfener Marktes einen neuen Kindergarten zu bauen.

Jetzt lesen

Die Kita ist laut Vorentwurf ein-geschossig geplant. Gebäude und Außengelände werden 3000 qm groß sein. Anfang 2023 soll die Einrichtung, die von der Arbeiterwohlfahrt betrieben werden wird, eröffnen. Bauherrin und Eigentümerin ist die städtische Gesellschaft Infrador.

Stellplätze werden verlegt

Derzeit befindet sich nördlich auf dem Gelände am Alten Kamp auch ein Parkplatz mit rund 50 Stellplätzen. Diese werden zum Teil Richtung Kampstraße verlegt, damit die neue Kita per Fußweg über den Napoleonsweg erreicht werden kann.

Das Gelände Alter Kamp/Marktallee ist Teil der Rahmenplanung vom Architekturbüro "Schmidt Planung" aus Wulfen für den Wulfener Markt.

Das Gelände Alter Kamp/Marktallee ist Teil der Rahmenplanung vom Architekturbüro "Schmidt Planung" aus Wulfen für den Wulfener Markt. © Grafik: Architekturbüro Schmidt Planung

Der südliche Teil des Waldgrundstücks am Alten Kamp mit seinen gut 4000 Quadratmetern ist als „Reservefläche“ für Wohnbau geplant. Für die Zeit, nachdem der zum Abriss vorgesehene Wulfener Markt neu entwickelt worden ist.

Jetzt lesen

Die Stadt wies darauf hin, dass sie laut Forstgesetz für die Waldfläche nach deren Verschwinden keinen Ausgleich woanders schaffen muss. Laut Baugesetz gilt dort ein Bebauungsplan, der ausdrücklich ein „Wohn- oder Kerngebiet“ vorsieht.