Verzögerte Dorstener Windenergieplanung kostet Investoren viel Geld

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Verzögerte Dorstener Windenergieplanung kostet Investoren viel Geld

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Die zeitlichen Verzögerungen in der Windenergieplanung der Stadt wirken sich auf Investoren aus. Sie tragen finanzielle Risiken. So wie die „Bürgerwindpark A31 Hohe Mark Wessendorf GmbH“.

Dorsten

, 26.03.2019, 13:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Anton Wissing ist Geschäftsführer der Bürgerwindpark A31 Hohe Mark Wessendorf GmbH. Er kennt das Geschäft mit dem Bau von Bürgerwindparks. In Heiden, einem Nachbarort von Lembeck, wurde 2017 entlang der Gemeindegrenze zu Dorsten und an der Autobahn 31 unter seiner Federführung ein Bürgerwindpark errichtet, nachdem die Gemeinde ihre Rahmenplanung festgelegt hatte.

So problemlos hätte der Windpark auf Dorstener Seite in Lembeck-Wessendorf nördlich von Lembeck, zwischen dem Wirtschaftsweg Elwen und entlang der Gemeindegrenze nach Heiden und der Autobahn 31, ebenfalls entstehen können. Drei Anlagen würde die Wessendorfer Bürgerenergiegesellschaft hier in diesem Gebiet gerne bauen. „Anlagen, die jeweils zwischen 12 und 15 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren“, sagt Wissing. Diesen Anlagen wurde jetzt aber der Wind aus den Flügeln genommen, bevor sie sich überhaupt drehen konnten.

Teilflächennutzungsplan wurde zurückgewiesen

Denn die Bezirksregierung Münster hat den Dorstener Teilflächennutzungsplan Windenergie Ende 2018 zurückgewiesen, unter anderem deshalb, weil die Hürfeldhalde von der Regionalplanung nicht als Windvorrangzone akzeptiert wurde. Das wirft nun auch Investoren der Wessendorfer GmbH zurück. Denn ohne genehmigten Plan darf mit dem Bau der Anlagen nicht begonnen werden.

„Wir haben uns 2017, da war das noch möglich, im Vorgriff auf die Genehmigung des Dorstener Flächennutzungsplanes von der Bundesnetzagentur den Zuschlag für die Einspeisevergütung unserer geplanten Anlagen in Wessendorf gesichert“, sagt Wissing. Dafür habe die Bürgerenergiegesellschaft knapp 200.000 Euro als Bürgschaft hinterlegen müssen. Mit dem Zuschlag der Netzagentur ist eine Frist verbunden: „Bis 2021 müssen die Anlagen stehen, sonst ist das Geld für die Bürgschaft weg“, sagt Wissing.

Modulbauweise beschleunigt den Aufbau

Obwohl die Frist seit Erteilung des Zuschlags zum 1. Mai 2017 für 48 Monate gesetzt ist, gibt sich der Geschäftsführer noch entspannt: „Diese Anlagen sind wegen ihrer Modulbauweise schnell errichtbar, der Aufbau dauert nur sechs bis neun Monate, bis die Windräder sich drehen.“ Aber er sagt auch: „Jetzt muss die Stadt liefern.“

Kai Solinski, Projektentwickler und zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei BBWind, die bürgerschaftliches Engagement auf dem Weg zu den Windparks professionell begleitet, weiß, dass die Kommunen wegen wechselnder politischer Rahmenbedingungen „Planungsunsicherheiten“ unterworfen sind. „Die Kommunen sollen autonom handeln, werden aber im Regen stehen gelassen, wenn es um schwierige Entscheidungen geht“, sagt er.

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Die BBWind begleitet Lembecker Landwirte und Bürger bei ihren Windparkambitionen im Lembecker Torfvenn und am Mühlenberg. Bislang hat diese Bürgergruppe aber noch keinen Zuschlag bei der Bundesnetzagentur beantragt, sodass sich das finanzielle Risiko dieser Gruppe noch in Grenzen hält.

Wirtschaftsminister möchte 400 neue Windräder jährlich

Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat am Montag gesagt, dass in NRW jährlich mindestens 400 neue Windräder gebaut werden müssten und dafür genügend Flächen in NRW zur Verfügung stünden, um den Anteil regenerativer Energie im Land NRW auszubauen. Er hat auch gesagt, dass „es bei dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbau mit Maß und Mitte bleibt“.

Auf unsere schriftliche Anfrage im Wirtschaftsministerium, wie eine Kommune wie Dorsten eine rechtssichere Planung nach derzeit gültiger Landes- und Regionalplanung hinbekommen soll, antwortete die Pressestelle folgendermaßen: „Planungsrechtliche Aspekte versuchen wir schnellstmöglich zu beantworten.“