Überfall an Kanal in Altstadt von Dorsten Böser Fausthieb in die Nierengegend

Überfall an Kanaluferpromenade: Böser Fausthieb in die Nierengegend
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Pöbelnde Jugendliche, Drogengeschäfte, Müll: Bürger in Dorsten äußern immer mal wieder ihren Unmut über die Zustände am Kanal zwischen Lippetal und Mercaden. Jetzt beschäftigte ein gewalttätiger Vorfall, der sich an der dortigen Kanaluferpromenade abgespielt hat, das Dorstener Schöffengericht.

Dort gab es am 27. September 2021 in den Abendstunden unterhalb des Lippetor-Kiosks ein folgenreiches Zusammentreffen zwischen einer Gruppe von vornehmlich schwarzen Asylbewerbern und mehreren jungen Leuten. Von anfänglichen übelsten rassistischen Beschimpfungen gegenüber den Asylbewerbern berichtete ein Augenzeuge im Gerichtssaal. Diese arteten schließlich in eine Auseinandersetzung aus, bei der ein Afrikaner geschlagen und getreten wurde.

Im Prozess war zu erfahren, dass es bereits im Vorfeld zwischen dem Opfer und einem der jungen Täter einer Frau wegen zu Auseinandersetzungen gekommen war. Am Tattag eskalierte die Situation: Der Freund der Frau griff den Asylbewerber an - dafür wurde er kürzlich vom Jugendschöffengericht verurteilt. Vor dem Erwachsenen-Schöffengericht musste sich am Mittwoch nun ein weiterer Beteiligter des damaligen Geschehens verantworten - ein 24-jähriger Bekannter des jungen Mannes. Der Wulfener hatte von der Bushaltestelle am Lippetor aus gesehen, wie sich unten die Kontrahenten gegenüberstanden. „Da wollte ich eingreifen“, sagte der Angeklagte.

Hieb in die Nierengegend

Er gab zu, dass er - nachdem er die Treppe hinunter gerannt war - dem Opfer mit der Faust einen Hieb in die Nierengegend verpasst hatte. „Das war aber Notwehr“, sagte er aus. Der Asylbewerber habe nämlich plötzlich eine Glasflasche in der Hand gehabt. „Die wollte ich wegschlagen, bin aber ausgerutscht.“ Das Opfer musste mit einem Nierenhämatom ins Dorstener Krankenhaus transportiert werden.

Das Gericht glaubte die Notwehr-Geschichte nicht. Zumal der Wulfener schon häufiger seine Aggressionen nicht im Zaum halten konnte. So stand er zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung. Grund: eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Am Mittwoch gab es zudem noch einen zweiten Anklage-Vorwurf gegen ihn. Im August 2022 hat er sich wegen Lärms in seiner Wulfener Nachbarschaft aufgeregt: Ihm war eine Gruppe von jungen Leuten, die sich abends gegen 20.30 Uhr im Außenbereich des katholischen Jugendtreffs „Cafe Pott“ zusammengefunden hatte, zu laut geworden.

Zehn Monate Haft

Wütend beleidigte er die Anwesenden vor Ort als „Neandertaler“, kletterte über den fast zwei Meter hohen Zaun zum Jugendbereich, gab einem der jungen Leute eine Backpfeife und schüchterte die Gruppe ein, indem er mit einem „Teleskop-Schlagstock“ herumwedelte - ein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn das Tragen eines solchen in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Schöffengericht verhängte gegen den Wulfener eine zehnmonatige Haftstrafe - ohne Bewährung.

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