Rehkitz sollte Gras fressen: „Füttern die Leute Babys mit Schnitzeln?“

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Rehkitz sollte Gras fressen: „Füttern die Leute Babys mit Schnitzeln?“

rnTödlicher Ausgang

Zwei hilflose Rehkitze in Dorsten sind vermeintlich mitleidigen Menschen in die Hände gefallen. Sie verendeten. Die „Helfer“ sind nach dem Gesetz Jagdwilderer.

Dorsten

, 11.05.2021, 04:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Zahlreiche Dorstener haben auf den Bericht über die beiden Rehkitze reagiert, die Menschen zum Opfer gefallen sind. Vermeintlich mitfühlende Spaziergänger hatten vor wenigen Tagen zum Beispiel ein Rehkitz mit zu sich nach Hause genommen. In dem irrigen Glauben, das allein gelassene Tierjunge fresse Gras im heimischen Garten. „Sind das Leute, die ihre Babys mit Schnitzeln füttern?“, fragt Jonas Engelmeier ironisch.

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Der Dorstener arbeitet seit dem Frühjahr für die Muna. Er ist ein Mitarbeiter des Gelände-Betreuungsdienstes und begegnet bei seinem Gang durch die Natur immer mal wieder Menschen, die keinerlei Kenntnisse besitzen, wie man sich in Feld, Wald und Flur zu verhalten hat. Manche lassen ihre Hunde unangeleint laufen und reagieren aggressiv, wenn man sie darauf anspricht. Dabei seien es die freilaufenden Hunde, die die Jungtiere aufspüren.

Einfach mal googeln, bevor gehandelt wird

Dass jemand aus Mitleid ein Rehkitz mitnimmt, kann Jonas Engelmeier nicht nachvollziehen. „Jeder hat doch ein Smartphone dabei. Da braucht man nur einzutippen ‚Rehkitz allein‘ und findet sofort den Hinweis, dass die Ricken ihren Nachwuchs für längere Zeit allein lassen.“ Die Mitnahme eines Kitzes in der Schonzeit erfüllt übrigens einen Straftatbestand. Vom 1. Februar bis 31. August haben die Jungen Schonzeit. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert eine Anzeige wegen schwerer Jagdwilderei: „Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe sind möglich“, sagt Engelmeier, der auch eine jagdliche Ausbildung hat.

Jagdwilderern drohen schwere Strafen

Er sei zwar kein Jurist. Doch Paragraf 292 des Strafgesetzbuches beschreibe klar und deutlich, welches Strafmaß Jagdwilderern blüht: „Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, zitiert Engelmeier den entsprechenden Gesetzestext.

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Noch härter würden professionelle Jagdwilderer bestraft. „Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig, zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird“, so Engelmeier.

Leider werde nicht jeder Fall auch angezeigt. Bei dem Rehkitz, dass in einem Garten in Dorsten verendete, riefen die vermeintlichen Retter selbst die Polizei zur Hilfe. Das hat der Hegering Herrlichkeit Lembeck auf Anfrage beim Jagdpächter erfahren.