Stadt Dorsten bleibt in vielen Fällen auf Flüchtlings-Finanzierung sitzen

© Guido Bludau

Stadt Dorsten bleibt in vielen Fällen auf Flüchtlings-Finanzierung sitzen

rnKritik am Land

Die Stadtverwaltung fühlt sich bei der Flüchtlings-Finanzierung vom Land NRW alleingelassen. Denn für einen großen Teil der Dorstener Leistungsempfänger gibt es keine Kostenerstattung.

Dorsten

, 11.10.2019, 16:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Sozialdezernenten aus Essen, Dortmund und Herne schlugen kürzlich mit einer gemeinsamen Presseerklärung Alarm. Sie fühlen sich mit der Finanzierung von Flüchtlings-Leistungen vom Land NRW im Stich gelassen. Kein anderes Bundesland lasse seine Städte beim Thema Flüchtlings-Versorgung so sehr alleine wie NRW, so der Vorwurf.

Der Hintergrund: Eigentlich ausreisepflichtige, aber geduldete Asylbewerber müssen von den Kommunen versorgt werden. Drei Monate nachdem ein Asylantrag abgelehnt ist, gibt es anders als in anderen Bundesländern keinerlei finanzielle Unterstützung mehr durch das Land. Die betreffenden Asylbewerber werden einfach aus der Statistik gestrichen.

Die Konsequenz: Die Städte bleiben auf den Kosten sitzen und bekommen noch weitere Flüchtlinge zugewiesen, weil die Geduldeten nicht auf die Quote angerechnet werden. Angesichts der leeren Stadtkasse wird dies auch in Dorsten zunehmend zum Problem.

Bei weniger als der Hälfte der Leistungsempfänger ist die Erstattung sicher

In Dorsten bezogen zum 30. September 335 Personen Leistungen. Nur für 142 von ihnen, weniger als die Hälfte, gewährte das Land eine pauschalierte Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.

Bei 144 Leistungsempfängern ist es komplizierter. Sie befinden sich zu großen Teilen noch im Klageverfahren und sind daher im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. „Eine Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist hier aktuell nur in Einzelfällen möglich“, teilt Stadt-Sprecher Christoph Winkel mit.

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Deshalb sei die Stadt daran interessiert, dass für beide Seiten möglichst schnell Rechtssicherheit bestehe, so Winkel. Darüber hinaus sind 49 Personen, die Leistungen beziehen, nur geduldet. Wie groß der Anteil der erstattungsfähigen Leistungsempfänger insgesamt ist, konnte der der Stadt-Sprecher auf Nachfrage wegen der großen Zahl an Einzelfall-Entscheidungen nicht nennen.

Entsprechend lasse sich auch der finanzielle Gesamtaufwand für nicht erstattungsfähige Personen nicht nennen, so Winkel. Nur soviel: Dass er nicht noch höher ausfällt, liege auch daran, dass die Stadt keine hohe Anzahl von Unterkünften langfristig angemietet habe.

Landeszuweisung reicht nicht zur Kostendeckung

Aber auch in den Fällen, in denen die Landeszuweisung fließt, reicht diese nicht, um die Kosten zu decken. 866 Euro pro Person und Monat beträgt die Kostenpauschale. Eine Ist-Kosten-Erhebung im Jahr 2017 habe für die Stadt Dorsten einen finanziellen Aufwand von über 900 Euro pro Monat ergeben, so der Stadtsprecher.

Der Städte- und Gemeindebund fordert eine jährliche Pauschale von 11.000 Euro pro Person sowie die Berücksichtigung der Leistungsempfänger ohne Kostenübernahme. „Dieser Forderungen hat sich die Stadt Dorsten in der Vergangenheit stets angeschlossen“, sagt Christoph Winkel.

Die Stadt appelliert daher an die Landesregierung: „Aus Sicht der Stadt Dorsten müssen Bund und Land endlich vollständig für Kosten aufkommen, die sie maßgeblich zu verantworten haben“, so Winkel.