
Weil die Hochsicherheits-Polleranlage immer noch nicht in Betrieb ist, fahren weiterhin auch zu den Geschäftszeiten die Fahrer von Liefertransportern durch die Fußgängerzone, obwohl sie es dann nicht mehr dürfen. © Michael Klein
Weiter Lücken bei Sicherheitspollern in der Fußgängerzone von Dorsten
Fußgängerzone
Der Einbau der letzten Hochsicherheitspoller in der Dorstener Innenstadt verzögert sich. Und so fahren weiter unerlaubterweise Lieferdienste während der Geschäftszeiten in die Fußgängerzone.
Täglich das gleiche Bild in der Dorstener City: Auch am Dienstag (28.) befuhr zur Mittagszeit der Fahrer eines großen Paket-Dienstes mit seinem Transporter die Fußgängerzone, obwohl ihm das tagsüber während der Geschäftszeiten nicht erlaubt ist.
Eigentlich soll die neue Polleranlage, die an allen Eingängen der Stadt installiert ist, solche Lieferfahren schon längst unmöglich machen. Doch gibt es weitere Verzögerungen und damit weiter Einfahr-Lücken an Lippestraße, Essener Straße, Recklinghäuser Straße und Klosterstraße: Die vier Hochsicherheitspoller, die das „Herz“ der Anlage bilden, fehlen dort noch immer, obwohl im Februar die dafür vorgesehenen Ampeln bereits aufgestellt worden sind.

Die Polleranlage soll dafür irgendwann sorgen, dass sich der Lieferverkehr an die erlaubten Zeiten in der Fußgängerzone hält. © Michael Klein
Doch bis die Anlage komplett funktionsfähig ist, dürfte wohl noch einige Zeit ins Land gehen. „Es sind noch Nacharbeiten an der elektrischen Installation erforderlich“, erklärt Ludger Böhne, Pressesprecher der Stadt: „Die Ausschreibung steht unmittelbar vor der Veröffentlichung.“ Wie schnell diese Arbeiten erledigt werden können, werde hauptsächlich von den Kapazitäten der ausführenden Firma abhängen.
Abstimmung mit Sicherheitsdiensten
Anschließend gehen die Poller in Abstimmung mit Feuerwehr, Polizei und Ordnungsdienst in den Probebetrieb. „Die Sicherheitsdienste haben besondere Zugangsrechte, um bei Noteinsätzen eine ungehinderte Einfahrt in die Fußgängerzone zu gewährleisten.“
Parallel dazu werden die Mitarbeiter des Ordnungsamts in die Software zur Verwaltung der Zufahrtsrechte eingearbeitet. „Auch hier ist eine stufenweise Inbetriebnahme des Systems vorgesehen“, so Böhne. In den Zeiten zwischen 11 und 19 Uhr sollen die Poller sich per Handy-Aufforderung nämlich nur dann heben und senken, wenn die Fahrer eine Zufahrtsberechtigung haben, die vom Ordnungsamt erteilt worden ist.
Geboren 1961 in Dorsten. Hier auch aufgewachsen und zur Schule gegangen. Nach erfolgreich abgebrochenem Studium in Münster und Marburg und lang-jährigem Aufenthalt in der Wahlheimat Bochum nach Dorsten zurückgekehrt. Jazz-Fan mit großem Interesse an kulturellen Themen und an der Stadtentwicklung Dorstens.
