Die beiden Anwohner der Marler Straße (B 225) sind schwer irritiert. „Als ich am Wochenende aus dem Urlaub gekommen bin, fehlten hier plötzlich die Bäume, nur nur noch die Stümpfe waren zu sehen“, sagt Bernd Kemper.
Und seine Nachbarin Ute Möller (Namen von der Redaktion geändert) erzählt: „Morgens fuhr ich zur Arbeit, nachmittags waren sie weg“, sagt sie. „Dabei ist doch gerade Brutzeit, in der eigentlich keine Bäume gefällt werden dürfen.“
Aber hier gilt eine gesetzliche Ausnahme, wegen der Verkehrssicherungspflicht. „Die beiden Linden waren stark beschädigt“, erklärt Nadia Leihs, Pressesprecherin der für die Bundesstraße zuständigen Behörde Straßen.NRW. „Die Bäume drohten womöglich umzufallen und den Verkehr zu gefährden.“ Übrigens kein Einzelfall. „Wir müssen derzeit im Bereich der Straßenmeisterei Marl, zu der auch Dorsten gehört, mehrere solcher Bäume entfernen.“
Keine Nester enthalten
Bevor außerhalb der Fällperiode Bäume abgeholzt werden müssten, gibt es eine „Sichtkontrolle“ vor Ort, um über die angemessene Verfahrensweise im Einzelfall zu entscheiden.
Im Fall der Dorstener Linden, die sich innerhalb geschlossener Ortschaft befanden, sei festgestellt worden, dass sie keine Vogelnester enthielten.
Die Behörde ist übrigens verpflichtet, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Das müsse nicht sofort und auch nicht - außer es handelt sich um eine Allee - an gleicher Stelle erfolgen, sondern könne auch anderswo in ihrem Verbreitungsgebiet sein.
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