Der 25-jährige Dorstener und seine 19-jährige Freundin hatten im Vorjahr den Vatertag-Abend (18. Mai) auf einer öffentlichen Beach-Party in Haltern verbracht, als ein heftiger Beziehungsstreit zwischen ihnen ausbrach. „Ich wollte deswegen auf der Stelle nach Hause“, sagte die junge Frau im Gerichtssaal aus.
Obwohl er bereits einige Biere getrunken hatte, setzte sich ihr Freund deshalb ans Steuer seines BMW - und verursachte auf der Heimfahrt einen Horror-Unfall, der am Mittwoch (31.1.) seine juristische Aufarbeitung vor dem Dorstener Schöffengericht fand.
Den alarmierten Rettungskräften bot sich am Marler Damm in Wulfen ein Bild des Grauens, als sie gegen 22.15 Uhr am Ort des Geschehens eintrafen: Gleich drei Fahrzeuge waren 22.15 Uhr in Höhe der Brücke Frankenstraße in den Zusammenstoß verwickelt.
Das Auto des Angeklagten war in einen Graben geschleudert worden, die anderen beiden Fahrzeugen waren lediglich noch Wracks. Ein 24-jähriges Unfallopfer konnte nur noch tot aus seinem Wagen geborgen werden, vier weitere Menschen wurden zum Teil äußerst schwer verletzt.
Der 25-jährige Unfallverursacher musste sich unter anderem wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Gerichtssaal verantworten - er legte ein Geständnis ab. Mit 1,36 Promille im Blut und mit 90 km/h statt der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h unterwegs, fuhr er auf den vorschriftsmäßig fahrenden Kleinwagen seines Vordermannes auf.
Gegen Mercedes geprallt
Das Fahrzeug des 24-Jährigen überschlug sich daraufhin, geriet in den Gegenverkehr und prallte gegen einen entgegenkommenden Mercedes, den ein 55-jähriger Zahnarzt aus Marl fuhr - auch letzterer hatte sich laut Gutachten an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.
„Das kam so plötzlich, als wäre irgendwas vom Himmel geflogen“, erinnerte sich die Ehefrau des 55-jährigen Marlers, die als Beifahrerin im Auto saß. Hätte der Kleinwagen des Unfallfahrers den Mercedes nur ein paar Zentimeter höher getroffen - „dann wären es wohl drei Todesopfer geworden“, so der Anwalt, der das Marler Ehepaar als Nebenkläger vertrat.
Tragische Auswirkungen
Bis heute hat der damalige Unfall tragische Auswirkungen. Die Mutter des getöteten Unfallopfers - ebenfalls als Nebenklägerin dabei - leidet seit dem Geschehen unter schweren Depressionen. „Ich hatte ein sehr inniges Verhältnis zu meinem ältesten Sohn“, sagte sie. „Seitdem funktioniere ich nur noch so eben.“
Der Zahnarzt, der sich bei dem Unfall unter anderem den Lendenwirbel gebrochen hatte, hat noch immer gesundheitliche Probleme, auch seine Frau ist psychologisch angeschlagen. „Ich kann keine Nacht durchschlafen und traue mich nicht mehr, längere Strecken mit dem Auto zu fahren.“
Die Freundin des Angeklagten, die keinen eigenen Führerschein besitzt, hatte sich ebenfalls mehrere Brüche zugezogen und kann sich bis heute nicht an den Unfall erinnern.
Und auch der Beschuldigte, der sich zunächst in Lebensgefahr befand, hat unter den Folgen zu leiden: seine damalige Ausbildungsstelle wurde ihm während der Krankschreibungszeit gekündigt, inzwischen ist er nach Essen gezogen, weil er sich in Dorsten zahlreichen Beschimpfungen ausgesetzt sah. „Auch er wird nicht mehr fertig mit dem, was er angerichtet hat“, so sein Anwalt: „Er weiß, dass er Scheiße gebaut hat und es tut ihm unendlich leid.“
Während die Staatsanwältin wegen der „erheblichen Folgen“ der Unfallfahrt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und die Anwältin der Mutter sogar dreieinhalb Jahre forderten, plädierte der Strafverteidiger des jungen Mannes (der bislang keine Straßenverkehrseintragung hat) auf eine Bewährungsstrafe: „Er hat seine Schuld verinnerlicht und benötigt keinen Gefängnisaufenthalt, damit er so etwas nicht noch nicht einmal macht.“
Zudem schloss er einen Vergleich darüber, dass er 10.000 Euro Hinterbliebenenentschädigung an die Mutter des getöteten Fahrers zahlen muss.
Zweieinhalb Jahre Haft
Das Schöffengericht indes wollte den jungen Mann nicht mit einem „blauen Auge davon kommen lassen“, wie Richterin Lisa Hinkers erklärte: Zwei Jahre und sechs Monate Haft, Führerschein lange weg und auch die Kosten des Verfahrens und für die Nebenklagen muss er tragen. Sein Verteidiger deutete bereits an, gegen das Urteil wohl in Berufung gehen zu wollen.
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