Nach einer unangekündigten Kontrolle hat das Kreisveterinäramt Recklinghausen am Donnerstagabend offenbar ein Schlachtverbot gegen einen Betrieb aus Dorsten verhängt. Das hat die Tierrechtorganisation PETA mitgeteilt. Die Behörde war am Wochenende für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Die Tierschützer hatten nach eigenen Angaben die Veterinäre auf die Spur des Betriebes gebracht, der sich nach Informationen der Redaktion in Altendorf-Ulfkotte befindet. Sie sprechen von „illegalem Schächten“ und wollen in den nächsten Tagen Strafanzeige stellen.
„Wir hatten den Betrieb am Donnerstagnachmittag, nach Erhalt einer Whistleblow-Meldung, direkt an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet“, bestätigte PETA-Sprecherin Scarlett Treml am Samstag auf Anfrage. „Daraufhin fand noch am selben Tag eine unangekündigte Kontrolle vor Ort statt, und es wurde ein sofortiges Schlachtverbot ausgesprochen.“
Auch Kinder beim Schächten dabei
Nach Angaben von PETA sollen in dem landwirtschaftlichen Betrieb Hühner, Ziegen, Schafe und Rinder ohne Betäubung getötet worden sein, „nicht nur vom Inhaber selbst, sondern auch von unbefugtem Personal“. Zudem sei beobachtet worden, dass auch Kinder beim Schächtvorgang dabei waren und Tiere töten durften.
Wer der Tierrechtsorganisation den Tipp gab, ist nicht bekannt. Der Informant (oder die Informantin) lieferte auch ein Foto aus dem Betrieb in Dorsten, das die grausame Tötung von Hühnern ohne Betäubung zeigt. PETA fordert nun „neben der dauerhaften Schließung des Betriebs auch Tierbetreuungs- und Tierhalteverbote für die Verantwortlichen“.
Schächten nur mit Genehmigung
Unter Schächten versteht man die Schlachtung eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Einem Tier wird der Hals mit einem Messer von der Kehle aus durchschnitten, es verblutet dann in den folgenden Minuten bei vollem Bewusstsein.
Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten und nur aus religiösen Gründen mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Um die zu erhalten, muss die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angegeben sowie Auflagen bezüglich der Sachkunde und der Schlachtstätte erfüllt werden.
PETA-Sprecherin Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie, sprach in einer Stellungnahme von einem „Trauerspiel“, dass Tierquälerei in Deutschland „in derart laschem Maß bestraft wird, wenn sie überhaupt geahndet wird“.
Schächten ohne Genehmigung wird in Deutschland mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet, bei nachgewiesener Tierquälerei im Wiederholungsfall auch mit Haftstrafe. Die müsste nach Meinung der Tierrechtsorganisation mindestens drei Jahre dauern, „um Hemmnisse zu schaffen“.
NABU Dorsten beginnt das neue Jahr mit einem Appell: „Kauft regionale Produkte!“
Lippe dunkler als Kanal: Dorstener Physiker und LANUV-Sprecher haben weitere Erklärungen
Geschmacklose „Kunst“ in Dorsten: Hundehalter hängt Kotbeutel an Krankenhaus-Zaun auf