Maskenpflicht gilt in Dorsten auch für Radfahrer
Coronavirus
Auch Radfahrer müssen an bestimmten Orten in Dorsten Maske tragen. Betroffen sind aber hauptsächlich Straßen, wo das Radfahren ohnehin untersagt ist. Die Regelung gilt kreisweit.

Wo in Dorsten und im Kreis Recklinghausen Maskenpflicht gilt, gilt sie laut Kreisverwaltung grundsätzlich auch für Radfahrer. (Symbolbild) © Nora Varga
In sämtlichen Fußgängerzonen im Kreis Recklinghausen gilt nun schon länger die Maskenpflicht. Darüber hinaus benennt die Anfang November erlassene Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen für jede Kreisstadt weitere Straßen und Plätze, an denen Maske getragen werden muss.
In Dorsten sind das:
- Wulfener Markt und Berliner Platz (Holsterhausen) jeweils während des Wochenmarktes
- Lippetor 2-4 beginnend am Westwall 61 übergehend in Lippestraße 50 bis 1
- Klosterstraße 2-8, Markt (Straße)
- Essener Straße 1-22
- Kirchplatz St. Agatha
- Ursulastraße 2-2a
- Gordulagasse 2-5
- Suitbertusstraße bis Hausnummer 2
- Recklinghäuser Straße 1-28
- Platz der Deutschen Einheit
- unbenannter Platz an den Adressen Ostwall 1/Ostgraben.
Sofern an diesen Stellen überhaupt Fahrrad gefahren werden darf, müssen auch Radfahrer Maske tragen. In der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ist nur an einer Stelle explizit auf Maskenpflicht für Radfahrer verwiesen. Demnach gilt sie in Marl auf „Geh- und Radweg und Grünflächen um den Citysee“.
Nicht ausdrücklich ausgeschlossen
Weil die Verfügung eine Maskenpflicht für Radfahrer aber nicht ausdrücklich ausschließe, gelte sie auch an allen anderen aufgelisteten Straßen und Plätzen, stellte die Kreisverwaltung auf Anfrage klar. Streng genommen dürfen Radfahrer aktuell auch nicht mehr ohne Maske zum Fahrradständer auf dem Supermarkt fahren, wenn sie dafür den Parkplatz befahren müssen.