Kommunen vernetzen sich untereinander nach Problemen mit Vermieter Altro Mondo

© Claudia Engel

Kommunen vernetzen sich untereinander nach Problemen mit Vermieter Altro Mondo

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Nicht nur in Dorsten gibt es Probleme mit dem Immobilienunternehmen Altro Mondo. Betroffene Kommunen vernetzen sich und prüfen mit der Landesregierung rechtliche Handlungsoptionen.

Dorsten

, 22.04.2019, 14:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Rund 250 Mieter in Dorsten leben in Wohnungen, die von der Altro Mondo GmbH mit Sitz in Ronnenburg bei Hannover verwaltet oder vermietet werden. In der Vergangenheit haben sie immer wieder Probleme mit der Altro Mondo gemeldet. Unter anderem waren Mieter am Himmelsberg im vergangenen November von Versorgungsengpässen betroffen, weil Altro Mondo etwa Zahlungen für die Wasserversorgung nicht tätigte.

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Da die Probleme mit Altro Mondo nicht nur Dorsten, sondern auch andere Kommunen betreffen, spricht der hiesige Landtagsabgeordnete Michael Hübner (SPD) von einem strukturellen Problem, „da die unzureichende Erfüllung der Pflichten von Vermietern offenbar zum Geschäftsmodell des Unternehmens gehört“, wie er im Februar in einer Kleinen Anfrage an die nordrhein-westfälische Landesregierung schrieb.

Hübners Frage, wie die Landesregierung Mieter vor der Geschäftspraxis von Altro Mondo schützen wolle, beantwortete nun NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach. Demnach stehe die Landesregierung in einem „konstruktiven Austausch mit den Kommunen, in denen die Deutsche Grundbesitz AG Wohnungsgebäude unterhält, die von der Altro Mondo GmbH verwaltet werden“.

In mehreren Fachgesprächen mit betroffenen Kommunen seien „vergleichbare Auffälligkeiten festgestellt“ worden, so Scharrenbach weiter. Unterschiedliche Herangehensweisen und Lösungswege der Kommunen seien besprochen worden. Das habe bereits „eine Vernetzung der einzelnen betroffenen Kommunen bewirkt“.

Kommunen steht „breiter Instrumentenkasten“ zur Verfügung

In den Gesprächen seien laut Scharrenbach insbesondere rechtliche Handlungsoptionen diskutiert worden: „Mit dem Wohnaufsichtsgesetz (WAG NRW) steht den Kommunen bereits ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung, um bei Verwahrlosung Anordnungen zur Durchsetzung der im Gesetz festgelegten Anforderungen an die Ausstattung von Wohnraum zu erlassen.“

Darüber hinaus seien die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen durch die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gestärkt worden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bleibe weiterhin in einem engen Austausch über weitere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen.

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