Das darf doch wohl nicht wahr sein: Schläger werden nicht angeklagt

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Das darf doch wohl nicht wahr sein: Schläger werden nicht angeklagt

rnMeinung

Eine junge Frau schreitet ein, als sie eine Prügelei beobachtet. Sie wird selbst schwer verletzt. Die Täter gehen straffrei aus. Dieses Signal von der Justiz verletzt das Rechtsempfinden, meint unsere Autorin.

Dorsten

, 21.04.2022, 07:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Eine 24-jährige Dorstenerin hat Zivilcourage gezeigt, als sie bei einer Prügelei einschritt. Sie sah, wie ein wehrloses Opfer auf dem Boden misshandelt worden ist. Ein Wort gab das andere und unversehens kassierte die Dorstenerin selbst einen Schlag ins Gesicht; Jochbein und Nasenbein brachen. Seitdem ist sie krank geschrieben. Wegen des Angriffs muss sie zudem psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Eine vormals selbstbewusste junge Frau leidet plötzlich unter Ängsten.

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Und die Täter? Die sind auf freiem Fuß und werden auch nicht angeklagt. Jedenfalls nicht von einer Staatsanwältin aus Essen. Sie hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein Grund dafür war, dass die Täter die Tat bestritten haben.

Aber: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gewalttäter bei ihrer Vernehmung offen und ehrlich zu den Schlägen bekennen, die sie ausgeteilt haben? Verschwindend gering. Trotzdem wird eine Vielzahl von Beschuldigten angeklagt, weil erst die Beweisaufnahme in einem Verfahren häufig die Wahrheit ans Licht bringt.

In diesem Fall wird den Tätern trotz der physischen und psychischen Leiden ihres Opfers nicht der Prozess gemacht. Welche Lehren sie wohl aus der Entscheidung der Anklagevertretung ziehen? Dass sie ungestraft davon kommen, was auch immer sie anstellen. Das verletzt das Rechtsempfinden vieler.