Kinder im Ausland versteckt Ehepaar aus Dorsten zu Unrecht verurteilt

Kinder im Ausland versteckt: Ehepaar aus Dorsten zu Unrecht verurteilt
Lesezeit

Dieser Fall müsste einer Amtsrichterin aus Dorsten eigentlich unruhige Nächte bereiten. Im März hat sie ein Ehepaar aus Wulfen verurteilt, das zumindest rechtlich einen glasklaren Freispruch verdient gehabt hätte. Doch das ist der Juristin erst aufgefallen, als es schon zu spät war.

Es geht um ein deutsches Ehepaar, das zwei seiner Kinder im Ausland versteckt hält. Obwohl das Jugendamt der Stadt das sogenannte „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ besitzt, weigern sich die Wulfener bis heute, der Behörde zu sagen, wo sich Sohn und Tochter befinden. Am Dorstener Amtsgericht waren sie deshalb zu jeweils vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden – wegen Entziehung Minderjähriger. Doch das war falsch.

Fehler selbst entdeckt

Der Fehler ist der Richterin offenbar erst aufgefallen, als sie das schriftliche Urteil verfasst hat. Die beiden Kinder waren vor dem Gesetz nämlich gar keine Kinder mehr. Beide waren bereits über 14 Jahre alt und galten damit schon als Jugendliche. Sie zu „verstecken“, ist nach deutschem Recht keine Straftat.

Was völlig ungewöhnlich ist, der Richterin aber hoch angerechnet werden muss: Im schriftlichen Urteil steht explizit drin, dass es falsch ist. Darin heißt es mehr oder weniger wörtlich, dass die im Prozess vertretene Rechtsauffassung des Gerichs nicht aufrecht gehalten werden kann. Eine Strafbarkeit scheide aus.

Nicht zum Prozess erschienen

Den Fehler sollten am Donnerstag (23.11.) eigentlich die Berufungsrichter am Essener Landgericht ausbügeln. Sie hätten die Eltern wohl auch sofort freigesprochen. Doch genau das ist nicht passiert. Die Wulfener sind nicht zur Verhandlung erschienen - auch zur Überraschung ihres Verteidigers Andreas Perner, der schon im ersten Prozess Freisprüche beantragt hatte.

Den Richtern der zweiten Instanz blieb damit nichts anderes übrig, als die Berufung zu verwerfen. Damit haben beide Eltern nun einen Eintrag in ihrem Vorstrafenregister, den sie rechtlich nicht verdient haben. Moralisch steht der Fall natürlich auf einer ganz anderen Stufe.

Schulsystem abgelehnt

Das Dorstener Jugendamt hatte die Vormundschaft für die beiden Kinder des Paares übernommen, weil diese offenbar nicht - oder nur unregelmäßig - zur Schule gegangen sind. Vor Gericht war später die Rede davon, dass die Eltern mit dem deutschen Schulsystem nicht einverstanden seien. Deshalb hätten sie ihre Kinder ins Ausland gebracht. Der Stadt ist damit jede Möglichkeit genommen, ihre Vormundschaft auszuüben.

Vor Gericht hatten die Eltern beteuert, dass es den Kindern gutgehe. In den Sommerferien soll eine Mitarbeiterin des Jugendamtes auch tatsächlich Kontakt zu den Kindern gehabt haben. Wo sie sich aufhalten, hat sie aber wohl nicht herausbekommen.

Ex-Frau lief in Dorsten blutüberströmt auf die Straße: „Er hat völlig die Kontrolle verloren“

Dorstener Vater postet nacktes Kleinkind auf TikTok: Verurteilung wegen Kinderpornographie

Die Tage nach dem Drohanruf: So geht es an der Neuen Schule in Dorsten weiter