Tagesmütter profitieren vom neuen „Tarifvertrag“ mit der Stadt

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Tagesmütter profitieren vom neuen „Tarifvertrag“ mit der Stadt

rnKibiz-Gesetz

Dorstener Tagesmütter machen einen guten Job: Sie betreuen 180 Kinder unter drei Jahren. Trotz ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit standen sie auf wackligen Beinen. Das ändert sich.

Dorsten

, 16.02.2021, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Dorsten fährt mehrgleisig bei der Kinderbetreuung. Für die unter Dreijährigen gibt es neben Kitagruppen auch Tagespflegestellen, weil das Angebot in den Einrichtungen den Bedarf in Dorsten nicht abdeckt. 60 Dorstener Tagesmütter betreuen 180 Kinder im Krabbel- und Kleinkindalter bis zu drei Jahren in Einzeltagespflegestellen und Großpflegestellen.

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Trotz ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit haben die Tagesmütter im Krankheits- und Urlaubsfall auf wackligen Beinen gestanden. Das wird sich ändern, wenn die neuen Richtlinien der Stadt Dorsten zur Förderung von Kindern in der Tagespflege zum 1. August 2021 in Kraft treten.

Jugendhilfeausschuss hat die neuen Richtlinien besiegelt

Der Jugendhilfeausschuss hat diese neuen Richtlinien in jüngster Sitzung besiegelt und wird laufend nachbessern. Vorgesehen ist erst einmal, dass Tagesmütter Anspruch auf insgesamt 33 bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage (21 Urlaubstage und 12 Krankheitstage) bekommen sollen. „Ich bin froh, dass das so gemacht worden ist“, sagt Petra Kolloczek.

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Die ausgebildete Erzieherin und Sozialarbeiterin hat zehn Jahre lang „kleine Strolche“ in der Hervester Großtagespflege bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie betreut.

„Quasi“-Angestellte mit allen Nachteilen einer Selbstständigen

Gleichwohl sieht sie die Vorteile, die sie als „Quasi“-Angestellte der Stadt Dorsten zusätzlich dazu gewonnen hat: „Eigentlich sind wir selbstständig, die Stadt Dorsten zahlt aber die Hälfte der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie die Kosten der Unfallversicherung.“ Dass nun noch zusätzliche Krankheits- und Urlaubstage beschlossen worden sind, kann Petra Kolloczek nur begrüßen. „Das ist eine gute Regelung.“

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Das sieht auch der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Dirk Schlenke so. Als selbstständig Tätiger kennt er Risiken und Vorteile dieser Form des beruflichen Daseins: „Viele Elemente der Richtlinien für die Tagespflege wurden verbessert. Das ist bei Selbstständigen so nicht so üblich“, sagte er.

Tatsächlich ist die Anpassung der Richtlinien durch die Städte vom Landesgesetzgeber verordnet worden. Letztmals wurden sie in Dorsten 2011 geändert. 2020 trat die Kibiz-Gesetzesänderung der Landesregierung in Kraft.

Jugendämter müssen Richtlinien regelmäßig anpassen

Darin werden die Jugendämter verpflichtet, „eine angemessene verlässliche und qualifizierte Kindertagesbetreuung zu erhalten und weiter zu entwickeln“. Außerdem sind die Jugendämter verpflichtet, für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder vorzuhalten. Eine feste Struktur für Tagesmütter und Eltern sei unumgänglich.

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