Ende des vergangenen Jahres gab es wegen Corona den dringenden Appell vonseiten der Stadt, keine Feuerwerkskörper zu zünden, Verbotszonen gab es allerdings nicht. In diesem Jahr gibt es weder ein Appell noch Verbote - ein Freifahrtsschein ist das trotzdem nicht.
Keine KOD-Einsätze geplant
Stadtsprecher Ludger Böhne erklärt, dass es keine „Böller-Verbote" geben wird, „da wir hier keine „Party-Meilen“ haben, in denen mit großem Menschenandrang zu rechnen ist.“ Gleichwohl dürfen Feuerwerkskörper nicht überall angezündet werden: „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist grundsätzlich verboten“, teilt Böhne mit, ebenfalls darf in der Nähe von gefährdeten Objekten wie zum Beispiel Tankstellen kein Feuerwerk gezündet werden.
„Außerplanmäßige KOD-Einsätze“, um die Vorgaben zu kontrollieren, seien nicht vorgesehen, erklärt der Stadtsprecher - man habe in der Vergangenheit keine Erfahrungen gemacht, die einen entsprechenden Einsatz notwendig machen würden. 2020/2021 und 2021/2022 habe es zwar Einsätze des Ordnungsdienstes gegeben, die dienten allerdings „nicht der Kontrolle der Schutzzonen um die genannten Objekte, sondern der Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung.“
Altersgrenzen für Feuerwerk
Abgesehen von den Schutzzonen sind außerdem unterschiedliche Altersgrenzen zu berücksichtigen: Zwölf- bis 18-Jährige dürfen beispielsweise nur Kleinstfeuerwerk (Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk) nutzen, Personen über 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 - also Böller oder Feuerwerkskörper - nutzen. Für noch größere Feuerwerksartikel braucht es eine spezielle Genehmigung.
Wie die Stadt außerdem mitteilt, müssen abgebrannte Feuerwerkskörper im Restmüll entsorgt werden, dabei gilt es darauf zu achten, dass sie nicht mehr brennen und glimmen.
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