Mehrere Eltern waren am Mittwoch zur Sitzung des Schulausschusses im Rathaus erschienen. Ein Vater berichtete von mehreren Kindern der Evangelischen Kita „Arche“ im Stadtsfeld, deren Eltern sie an der Katholischen Agathaschule auf der Hardt anmelden wollten.
Den Eltern sei aber zunächst mitgeteilt worden, dass Kinder anderer Konfessionen voraussichtlich keinen Platz an der Schule erhalten würden. Kurz vor dem Ausschuss hätten die Eltern dann wieder eine andere Information von der Schule erhalten, „dass es doch ganz gut aussieht“.
Widersprüchliche Aussagen
„Es tut mir leid, wenn es zu Verwirrungen und widersprüchlichen Aussagen gekommen ist“, sagte die Erste Beigeordnete Nina Laubenthal. Die Agathaschule sei katholische Bekenntnisgrundschule. Wenn Plätze an der Schule knapp würden, sei das Bekenntnis „entscheidendes Kriterium“.
Das zweite Kriterium sei, welche Grundschule am nächsten zum Wohnort liege. Im Falle des Stadtsfelds sei dies die Agathaschule, weshalb die Kinder dort angenommen würden.
Henner Maas, der als evangelischer Pfarrer beratendes Ausschussmitglied ist, hätte dies am liebsten direkt kommentiert, musste aber bis zum Ende des öffentlichen Teils der Tagesordnung - als die Eltern den Saal längst verlassen hatten - erst auf den Tagesordnungspunkt „Anfragen, Anregungen, Hinweise“ warten.
„Das ist nicht mehr gegeben“
Er wolle darauf hinweisen, „dass eine katholische Gemeinschaftsgrundschule keine Ersatzschule ist. Sondern auch eine öffentliche Grundschule ist, die allen Kindern offen stehen soll.“ Die Idee „katholische Grundschule, katholische Kinder und katholische Lehrer“ stamme aus der Zeit des Konfessionalismus. „Aber bildet unsere Gesellschaft längst nicht ab. Das ist nicht mehr gegeben.“
Dennoch gebe es in Dorsten überwiegend Grundschul-Plätze an katholischen Schulen. „Es gibt keine evangelische Bekenntnisgrundschule in Dorsten.“ Maas fragte in Richtung Verwaltung, wie das Kriterium Konfession im Vergleich zu anderen Kriterien bei der Schulwahl angewandt werde. „Ist das an allen katholischen Bekenntnisschulen gleich?“
Er halte es für gut, wenn der Kriterienkatalog öffentlich gemacht werde - etwa auch zu Fragen, wie andere christliche Bekenntnisse als katholisch oder evangelisch gewertet würden oder was sei, wenn Eltern eine Bekenntniserklärung abgeben, dass ihr Kind katholisch an der Schule erzogen werden solle.
„Kein Lex Dorsten“
Laubenthal entgegnete, es gebe kein „Lex Dorsten“. Man halte sich an gültige Rechtsprechung, wenn Bekenntnisschulen das Bekenntnis als erstes Kriterium bei der Aufnahme von Schülern nutzten. Andere Konfessionen seien „einander gleichrangig“ zu werten.
Zur Bekenntniserklärung der Eltern sagte Laubenthal: „Das ist ein Einzelfall, der ist mir so noch nicht bekannt.“ Dieser würde ja auch nur zum Tragen kommen, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gäbe.
Ob eine Schule Bekenntnisschule sei, „bestimmen einzig und allein die Eltern mit Mehrheit“, so Maas. „Die Kirchen haben da keinen Einfluss drauf.“ An jeder Schule könnten die Eltern auch eine anderslautende Entscheidung treffen. Hintergrund: Es habe Versuche im Ruhrgebiet gegeben, Gemeinschaftsgrundschulen zu Bekenntnisschulen zu machen, „ganz bewusst, um nicht-christliche Kinder auszuschließen“ - und das gegen den Willen der Kirchen, so Maas.
„Doppelt benachteiligt“
Die mittlerweile geschlossene Johannesgrundschule im Stadtsfeld sei eine Gemeinschaftsgrundschule gewesen, so Maas. „Das heißt: Nicht-katholische Eltern mit nicht-katholischen Kindern aus dem Stadtsfeld sind in doppelter Weise benachteiligt. Weil beide Nachbarschulen katholische Bekenntnis-Grundschulen sind.“ Laubenthal: „Für die Kinder aus dem Stadtsfeld ist die Agathaschule die nächstgelegene Grundschule und es gibt einen Bus-Transport aus dem Stadtteil zur Agathaschule. So stark ist die Benachteiligung jetzt auch nicht.“
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