Siedlung von oben

Auf dieser Ackerfläche "Am Sommerhof" in der Feldmark sollten fünf Einfamilienhäuser entstehen - die Pläne wurden abgelehnt. © Geonetzwerk Metropole Ruhr

Mehrere Einfamilienhäuser auf dem Land: Zwei Pläne in Dorsten abgelehnt

rnWohnbebauung

Grundstücke werden gesucht. Doch nicht überall darf gebaut werden - diese Erfahrung machen jetzt zwei Eigentümer in Dorsten, die mehrere Einfamilienhäuser im Außenbereich errichten wollten.

Dorsten

, 28.06.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Immobilien-Nachfrage in Dorsten ist groß, vor allem Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser werden händeringend gesucht. Doch nicht überall darf gebaut werden - vor allem dann nicht, wenn sich die gewünschten Flächen im so genannten „Außenbereich“, also auf Feld und Flur, befinden.

Diese Erfahrung müssen jetzt zwei Grundstückseigentümer machen, die in Dorsten mehrere Wohnhäuser neben bereits bestehenden Immobilien auf dem „platten Land“ errichten wollten. Denn auf Vorschlag der Dorstener Stadtverwaltung lehnten die Mitglieder des Dorstener Umwelt- und Planungsausschusses beide Vorhaben ab.

Fünf Einfamilienhäuser

Zum einen ging es um die Pläne, auf einer Fläche an der Straße „Am Sommerhof“ unweit der Bochumer Straße im Stadtteil Feldmark fünf Einfamilienhäuser zu errichten. Zwischen „Am Sommerhof“ und „Rotes Venn“ hat sich vor Jahrzehnten nach und nach ein kleines Wohngebiet entwickelt, ohne dass es sich um eine „geplante“ Siedlung gehandelt hätte.

Jetzt lesen

Da das vorgesehene Grundstück aber nicht als Wohnbaufläche, sondern als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, schlug die Verwaltung vor, die vorhandene Siedlung nicht über die bereits erteilten Genehmigungen hinaus zu erweitern. „Je mehr Bebauung in der ungeplanten Siedlung entsteht, desto mehr Forderungen nach weiterer Infrastruktur wie Geh- und Radwege würden entstehen“, so die Stadt.

Im unteren Bereich des Bildes sollten an den Erwiger Höfen Wohnhäuser gebaut werden. Doch dazu kommt es nicht.

Im unteren Bereich des Bildes sollten an den Erwiger Höfen Wohnhäuser gebaut werden. Doch dazu kommt es nicht. © Geonetzwerk Metropole Ruhr

Die Politik stimmte der Argumentation zu. Und so wurde dieser Wohnbau-Antrag ebenso wenig in das Arbeitsprogramm des Planungsamtes aufgenommen wie der Wunsch eines Grundstückseigentümers, die vorhandene Wohnbebauung (gut zehn Häuser) im Bereich der Erwiger Höfe in Wulfen zu erweitern.

Jetzt lesen

Auch hier gilt: Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Rechtliche Voraussetzungen für einen Bebauungsplan gibt es also nicht. Somit käme theoretisch also lediglich eine sogenannte „Außenbereichssatzung“ in Frage, um eine Bebauung zu ermöglichen. Doch die dürfe nur für Bereiche erlassen werden, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind, argumentierte die Stadt.

„Schlecht erschlossen“

Die Politiker schlossen sich auch dieser Meinung an. Zumal das Gebiet dort sehr abgelegen, schlecht erschlossen und nur durch schmale Wirtschaftswege zu erreichen sei: „Die neuen Anwohner könnten die vorhandene Infrastruktur also nur schlecht erreichen und es würde weiteres Verkehrsaufkommen in dem Landschaftsraum entstehen“, hieß es.

Schlagworte: