Auf großes Interesse stieß die Stadtteilkonferenz Altendorf-Ulfkotte am Dienstagabend in der Mehrzweckhalle. Rund 70 Besucher waren gekommen - vermutlich auch, weil es nach Konverter und BP-Norderweiterung ein neues Aufreger-Thema im Stadtteil gibt: die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Abfallgesellschaft Ruhrgebiet, aus der Hürfeldhalde, die zum größten Teil in Altendorf und zum kleinen Teil in der Feldmark liegt, eine Sondermülldeponie der Klassen I und III zu machen.
Bürgermeister Tobias Stockhoff sah durchaus Dringlichkeit gegeben, weshalb der Haupt- und Finanzausschuss sich auf Antrag der CDU-Fraktion am Mittwoch (9. Oktober) ebenfalls mit dem Thema beschäftigt, „weil sich unsere Rechtsposition verschlechtern könnte“, so Stockhoff.
Andienungsrecht
Zur Hürfeldhalde gebe es Haldenverträge, so Stockhoff, aus den Jahren 1982 und 1997 sowie eine Ergänzung aus dem Jahr 2004. Unter anderem stehe darin ein „Andienungsrecht“. „Unsauber formuliert ein Vorkaufsrecht für die Stadt Dorsten“, so Stockhoff. Man habe die AGR, die sich auf einer Grafik als Eigentümerin bezeichnet hatte, angeschrieben. „Die AGR ist anders als die RAG deutlich transparenter.“
So habe man erfahren, dass es eine notariell beurkundete Kaufvereinbarung gebe, die unter aufschiebenden Bedingungen stehe. Darunter sicherlich, dass die Deponie genehmigt werden müsse, so Stockhoff.
In den Haldenverträgen stehe aber auch, dass die RAG verpflichtet sei, nach der Aufschüttung der Halden diese herzurichten für eine öffentliche freizeitwirtschaftliche Nutzung. Im nördlichen Teil der Halde passierte das, „im südlichen Teil wurde das nie getan.“
„War früher absehbar“
Als die Haldenverträge geschlossen worden seien, hätten die Vertragspartner offenbar nicht den Ausstieg aus der Steinkohle vorgesehen, so Stockhoff. Die Stadt Dorsten habe die Bezirksregierung Arnsberg, die in bergrechtlichen Fragen zuständig ist, gefragt: „Ab wann hätte die RAG sehen können, dass sie gar nicht mehr ausreichend Bergematerial hat?“ Das sei schwierig zu sagen, sei die Antwort der Bezirksregierung gewesen, aber die RAG habe dies selbst 2012 erstmalig mitgeteilt. Stockhoff: „Ich behaupte: Es war noch früher absehbar.“
Nach dem Aus der Zeche Fürst Leopold habe die RAG noch Material aus anderen Zechen nach Dorsten gebracht. Das sei bei der Zeche Prosper Haniel wegen der noch vorhandenen Schüttkapazitäten in Bottrop aber „eher unwirtschaftlich“ gewesen, so Stockhoff und deshalb seien nur „begrenzte Tonnagen“ nach Dorsten gefahren worden.
Als die Zeche in Westerholt 2008 geschlossen wurde, hätte laut Stockhoff der RAG bewusst sein können, dass sie nicht mehr genug Material habe, um die Halde wie geplant aufzufüllen.
Wissentlich Vertrag verletzt?
Die spannende Frage sei, so Stockhoff, ob die RAG nicht früher mit der Endgestaltung der Halde hätte beginnen müssen. Möglich wäre dies ab 2012 gewesen. „Das haben sie aber nicht gemacht.“ Die Frage sei nun: „Haben die wissentlich gegen einen Vertrag verstoßen?“ Dies wird vermutlich auch juristisch geklärt werden, weil die CDU bereits eine Klage angekündigt hat. Und auch Friedhelm Fragemann (SPD) sagt zu den Deponieplänen: „Die Vorgehensweise ist schlicht und einfach eine Schweinerei.“
Klar sei, so Stockhoff: Anders als vertraglich vereinbart, werde die Halde, wenn sie erst einmal Sondermülldeponie der Klasse III sei, nicht mehr betretbar sein und damit auch nicht mehr für Freizeitnutzung zur Verfügung stehen.
Auf die Frage, welche Abfälle in der Sondermülldeponie gelagert werden sollen, antwortete Stockhoff, dass es Verbrennungsaschen aus Müllverbrennungsanlagen der AGR sein könnten. Wenn es so weit komme, werde die vorhandene Abdichtung aber nicht genügen.