Die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet (AGR) hat bei der Bezirksregierung Münster Unterlagen eingereicht, die den Start in ein Verfahren bedeuten, das die Umnutzung der Dorstener Hürfeldhalde als Deponie zum Ziel hat. Aufgrund „äußerster Dringlichkeit“ hat die CDU den Antrag gestellt, dass die geplante Umnutzung der Hürfeldhalde in Dorsten als Thema im Hauptausschuss (9. Oktober) sowie im Umwelt- und Planungsausschuss (5. November) behandelt wird.
Dabei zitiert die CDU aus einem Positionspapier der AGR, laut dem die Laufzeit der geplanten Deponie für DK I- und DK III-Abfälle rund 15 Jahre betragen soll.
Bei einem Volumen von 4,73 Millionen Kubikmetern, wobei etwa 3,15 Millionen Kubikmeter auf DK III-Abfälle, also gefährliche Abfälle, sowie etwa 1,58 Millionen Kubikmeter auf DK I-Abfälle entfallen sollen.

Neue Eigentümerin
Die AGR gibt dabei in einer Grafik an, dass sie Eigentümerin der Halde Hürfeld sei. „Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion Dorsten stehen dem (vollzogenen) Eigentumsübergang zwischen RAG und AGR verschiedene privatrechtliche Verträge zwischen der RAG und der Stadt Dorsten seit den 1980er-Jahren entgegen“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Holger Krajeweski.
Aus Sicht seiner Fraktion sei die RAG „in mehrfacher Sicht nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen“. Sie handele damit rechtswidrig. „So hat es die RAG immer wieder in den letzten 20 Jahren versäumt, die Halde endzugestalten und die Halde der Öffentlichkeit als Naherholungsraum zugänglich zu machen.“
Vorkaufsrecht missachtet
Wegen der Zechenschließungen hätte laut Krajewski der RAG spätestens seit Anfang der 2000er-Jahre klar sein müssen, dass sie das geplante Schüttvolumen nicht erreichen könne. Krajewski: „Die RAG hat keine Anstrengungen unternommen, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, und hat nach Meinung der CDU-Ratsfraktion Dorsten wissentlich gegen eine Vertragserfüllung gearbeitet. Ferner wurde durch die RAG beim Eigentumsübergang an die AGR nach Meinung der CDU-Ratsfraktion Dorsten das vorhandene Andienungsrecht (‚Vorkaufsrecht‘ durch die Stadt Dorsten) missachtet.“
Verträge missachtet
Der RVR habe versäumt, trotz mehrfacher Hinweise aus der Politik die Hürfeldhalde in das Gesamthaldenpaket zwischen RAG und RVR aufzunehmen. Während Dorsten über die Kreisumlage indirekt zur Unterhaltung von „touristischen RVR-Prestigeprojekten wie der Halde Hoheward“ beitrage, sei es für die CDU-Fraktion nicht hinnehmbar, „dass unter Missachtung privatrechtlicher Verträge nun die Halde Hürfeld rechts- und vertragswidrig für mindestens 15 Jahre als Sondermülldeponie für das gesamte Ruhrgebiet genutzt werden soll und die angestrebte Freizeitnutzung der Halde Hürfeld in weite Ferne rückt bzw. in den geplanten Deponiebereichen (Südteil der Halde) voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird“.
„In Manier eines Zechenbarons“
Besonders RAG-Vorstandsmitglied Michael Kalthoff wird von Holger Krajewski hart angegangen. Ein Gespräch mit der AGR-Spitze und der RAG-Spitze mit den Fraktionsvorsitzenden habe 2023 zu keinem Ergebnis geführt.
Kalthoff seien nach seinen eigenen Aussagen die Haldenverträge mit der Stadt Dorsten im Detail nicht bekannt gewesen, so Krajewski. „Das in Teilen ungehaltene und unvorbereitete Auftreten in Manier eines Zechenbarons des 19. Jahrhunderts von RAG-Vorstand Michael Kalthoff hat damals zu einem Abbruch der Gespräche geführt.“
Klage auf den Weg bringen
Die Stadt Dorsten solle nun die privatrechtliche Klageerhebung gegen die RAG zeitnah auf den Weg bringen, so Krajewski: „Die Stadt Dorsten ist aus Sicht der CDU-Ratsfraktion Dorsten verpflichtet, die damaligen vertraglichen Regelungen zum Wohle der Menschen in Altendorf-Ulfkotte und der Feldmark gegen die RAG und eventuelle Rechtsnachfolger rechtlich durchzusetzen.“