„Hat sich durchgegessen und durchgetrunken“ Dieb in Dorsten verzehrt Beute direkt in Läden

Dieb verzehrt Beute direkt in Läden: Gericht verhängt Haftstrafe
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„Der hat sich bei uns richtig durchgegessen und durchgetrunken“, sagte der Ladendetektiv von Kaufland in den Dorstener Mercaden aus. „Aber er hatte immer eine angenehme Art, wenn wir ihn erwischt haben.“

Auch in anderen Läden ist der 30-jährige Dorstener längst bekannt wie ein bunter Hund. „Der war immer hier“, meinte ein Angestellter eines Discounters - und manchmal haben er und seine Kollegen ein Auge zugedrückt, anstatt den Mann erneut anzuzeigen.

Und so sind die Anschuldigungen, derer sich der Hervester am Mittwoch (24.1.) wiederholt vor dem Schöffengericht erwehren musste, wohl nur die Spitze eines Eisbergs. Das „Markenzeichen“ des 30-Jährigen: Als Ladendieb verzehrt er seine Beute zumeist in den Fluren der Supermärkte, ohne sie später an der Kasse zu bezahlen.

Ob bei Kaufland in den Mercaden oder bei Rossmann in der Dorstener Innenstadt, ob in Dorstener Aldi-Filialen oder bei Edeka - immer wieder das gleiche Spiel: Cola, Jägermeister, Bier, den Inhalt von Sushi-Boxen und Nuss-Beuteln, sogar eine kalte Pizza verschlang er schon direkt am Tatort.

Unter anderem dafür wurde der Dorstener im Vorjahr zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, jetzt steht er wegen ähnlicher Vergehen erneut vor Gericht. Er ließ aber diesmal laut Anklage auch nicht-essbare Waren mitgehen, teilweise hatte er einen Schraubendreher dabei - was ihm als „Mitführens einer Waffe“ ausgelegt wurde.

„Aus Langeweile“ habe er die Taten begangen, sagte der 30-Jährige aus, konnte sich aber längst nicht an alle Situationen, die die Anklageschrift auflistete, erinnern. „Wenn das so steht, wird es wohl so stimmen“, meinte er lapidar.

Der Angeklagte, der kürzlich einen Räumungsbeschluss für seine Wohnung bekommen hat, ist vermindert schuldfähig: Er hat laut seines Bewährungshelfers starke psychische Probleme mit schizophrenen Tendenzen und ist schwer alkoholabhängig: „Manchmal trinkt er so viel, dass er auf der Straße umkippt und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden muss.“

Bisherige Entgiftungen durch Einrichtungen und Kliniken seien erfolglos verlaufen und vorzeitig abgebrochen worden. Auch dort gab es Notfalleinsätze wegen seines fortwährenden Alkoholkonsums.

Der Wert der Beute betrug jeweils meist zwischen unter 15 Euro. „Nichts Dramatisches also“, so Richterin Lisa Hinkers. Doch wie ist ein solcher Wiederholungstäter zu bestrafen?

„Falls es eine Bewährungsstrafe werden sollte, muss auf jeden Fall eine lange stationäre Therapie folgen, ansonsten macht er sowas wohl immer wieder“, so die Auffassung des Bewährungshelfers.

Urteil als „Druckmittel“

Das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich zu 14 Monaten Haft. „Wir hätten zwar lieber, dass er nicht inhaftiert wird, aber das Urteil ist ein Druckmittel“, so Vorsitzende Lisa Hinkers. Da der Verteidiger wohl in Berufung gehen wird, kann der Angeklagte bis zum Termin vor dem Landgericht Essen so schon mal im Vorfeld eine stationäre Therapie absolvieren.

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