Isolierte Familien unter Druck: SOS-Kinderdorf warnt davor, Familien in Zeiten von Corona allein zu lassen.

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Jugendamt Dorsten hat fünf Hinweise auf Kindesgefährdungen bekommen

rnHäusliche Gewalt

Die erzwungene häusliche Gemeinschaft von Eltern und Kindern kann zu heftigen Konflikten führen. Polizei und Jugendamt führen aktuelle familiäre Krisen aber nicht auf Einschränkungen zurück.

Dorsten

, 09.04.2020, 14:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Auch in Dorsten gab es immer schon Jungen und Mädchen, die selbst unter besseren Rahmenbedingungen von ihren Eltern kaum oder gar nicht versorgt worden sind – sowohl in Fragen des leiblichen als auch des seelischen Wohls.

Ansprechpartner sind auch die Mitarbeiter der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Halterner Str. 28, 46284 Dorsten, Telefon: (02362) 7411 oder die schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt, Halterner Straße 28, Telefon: (02362) 66 4601.

Trotz durch Corona erzwungener häuslicher Gemeinschaft hat die Zahl der gemeldeten Vernachlässigungen oder Gefährdungen in Dorsten aber wohl nicht zugenommen. Das sagen Polizei und Jugendamt unabhängig voneinander.

Das Jugendamt sagte auf unsere Anfrage, dass seit dem 16. März fünf Hinweise zu Gefährdungslagen bei Kindern eingegangen seien. „Diese Meldungen stehen aber nicht in Zusammenhang mit der aktuellen Krisensituation“, so der Pressesprecher der Stadt, Ludger Böhne.

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Das wird auch von der Polizei in Recklinghausen bestätigt. Sprecher Andreas Lesch: „Eine Zunahme bei uns angezeigter häuslicher Gewalt können wir nicht feststellen. Im Gegenteil: Die Zahlen von März 2020 sind im Vergleich zu März 2019 rückläufig.“ Diese Tendenz zeige sich nicht nur in Dorsten, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen.

Familien im Fokus des Allgemeinen Sozialen Dienstes

Die fünf gemeldeten Fälle seien dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes bekannt. „Sie stehen daher auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes im Fokus“, so Böhne. Diese Familien würden regelmäßig telefonisch kontaktiert, um die aktuelle familiäre Lage auszuwerten. „Oftmals werden diese Familien dabei ohnehin schon durch Hilfen zur Erziehung unterstützt und durch die Mobilen Jugendhilfen begleitet.“

Jugendhilfeunterstützung werde somit auch während der Coronakrise weiterhin und ganz konkret geleistet. Dabei sei die Betreuungsform je nach Erfordernis ausgelegt „und variiert zwischen telefonischer und persönlicher Begleitung“, erklärt der Stadtsprecher.

Eingreifen wird nicht aufgeschoben

„Die persönliche Betreuungsform erfolgt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die den Familien und Mitarbeitern den höchstmöglichen Infektionsschutz bieten. Bestehen pädagogische Notwendigkeiten auf neue, bzw. weitere Hilfen zur Erziehung, werden auch diese eingeleitet und begleitet und nicht auf die Zeit nach der Krise verschoben“, teilt Ludger Böhne mit.

Nach diesem Handlungsschema geht das Jugendamt vor

Es gibt ein Verfahren zum Kinderschutz, nach dem der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes bei mutmaßlichen Kindeswohlgefährdungen vorgeht.
  • Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, agieren diese immer nach einem gleichen festgelegten Schema.
  • Der Ablauf sieht vor, dass zunächst die eingehenden Informationen im Zusammenwirken weiterer Fachkräfte ausgewertet und im Anschluss Absprachen zur Vorgehensweise der Überprüfung getroffen werden.
  • Kann eine akute Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden, erfolgt eine umgehende Überprüfung der Meldung durch zwei erfahrene Fachkräfte im Vieraugenprinzip. Hierbei ist die Inaugenscheinnahme des Kindes ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung.
  • Dies führt oftmals dazu, dass eine Überprüfung bei einem Hausbesuch geschieht. Nach Möglichkeit soll im Zusammenspiel mit den Sorgeberechtigten diese Überprüfung erfolgen. Dabei werden ihnen auch Jugendhilfeangebote dargestellt und Unterstützung angeboten.
  • Sind eindeutige Hinweise auf akute Kindeswohlgefährdung festgestellt worden und Eltern nicht in der Lage oder mitwirkungsbereit, den Schutz des Kindes zu gewährleisten, wird eine Herausnahme des Kindes als letztes Mittel unvermeidbar.
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