Gewerbegebiet Emmelkamp Warum Dorsten und Schermbeck doch nicht klagen

Gewerbegebiet Emmelkamp: Dorsten und Schermbeck klagen nicht
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Regionale Kooperationsstandorte wollte der RVR mit seinem neuen Regionalplan fördern - heißt: Industrie- und Gewerbegebiete an den Grenzen der Kommunen, bei denen diese zusammenarbeiten. In Dorsten hatte der RVR dafür den Holsterhausener Standort Emmelkamp östlich der A 31 ausgemacht, der in Nähe zur Wohnbebauung aber sowohl von Dorsten als auch von Schermbeck ablehnt wird. Beide Kommunen bevorzugen stattdessen den Standort Rüster Feld - eine lange Liste von Gründen wurde dem RVR mitgeteilt.

Der „Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte des Regionalplans Ruhr“ ist im November 2021 in Kraft getreten. Die Stellungnahme des Dorstener Rates gegen den Emmelkamp und für die Aufnahme des Rüster Felds in den Plan hatte die Regionalplanungsbehörde abgelehnt: Ziel des Landesentwicklungsplans sei, Gewerbegebiete unmittelbar an Siedlungsbereiche anzuschließen.

Das mögliche Gewerbegebiet Emmelkamp befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet.
Das mögliche Gewerbegebiet Emmelkamp (rot gezackt umrandet) würde sich in einem Landschaftsschutzgebiet befinden, und wird nicht nur deshalb von Dorsten und Schermbeck abgelehnt. © RVR

Dorsten und Schermbeck schalteten darauf die Kanzlei Wolter-Hoppenberg ein, die Akteneinsicht beantragte. Dem stand der RVR ablehnend gegenüber, signalisierte aber Gesprächsbereitschaft. Vereinbart wurde im Mai 2022, dass der Standort Emmelkamp weiter im Regionalplan als Kooperationsstandort festgelegt wird, aber die Gemeinde Schermbeck nach Inkrafttreten des Plans eine Änderung beantragen kann, um das „Rüster Feld“ aufzunehmen.

„Da der Standort Rüster Feld dann unmittelbar an den im Plan gesicherten Standort Emmelkamp angrenzen würde, könnte auf diese Weise der erforderliche Siedlungsanschluss hergestellt werden“, so Holger Lohse, Technischer Beigeordneter der Stadt Dorsten in einer Information für den Planungsausschuss.

Kein Emmelkamp-Bebauungsplan

Nach einem Gesprächstermin im Oktober stellte die Gemeinde Schermbeck eine fachplanerische Anfrage, ob die Regionalplanungsbehörde den Standort Rüster Feld im Anschluss an den Emmelkamp fachlich positiv begleiten werde, was bejaht wurde. „Der RVR bewertet weder die Bundesautobahn 31 noch die Landstraße 607 als Zäsur im Sinne der Landesplanung“, so Lohse.

Eine Festlegung des Standortes Rüster Feld könne unabhängig davon erfolgen, ob der Standort Emmelkamp bauleitplanerisch gesichert wird. „Dies obliegt der kommunalen Planungshoheit.“ Die Entscheidung über das „Rüster Feld“ liege aber bei der Verbandsversammlung.

Siedlungsanschluss nur im Plan

Aber was wäre dann mit dem Siedlungsanschluss, der doch Ziel des Landesentwicklungsplan ist? Ohne Emmelkamp gäbe es den doch faktisch nicht! Stadtsprecher Christoph Winkel: „Der von dem LEP vorgegebene Siedlungsanschluss wird laut Aussage des RVR gewährleistet, weil der Regionale Kooperationsstandort Emmelkamp im Regionalplan verbleibt. Es ist also mehr ‚regionalplanerischer‘ Siedlungsanschluss als ein tatsächlicher Siedlungsanschluss über sichtbare Bebauung oder einen B-Plan.“

Bottrops Bürgermeister Bernd Tischler, Vorsitzender des RVR-Planungsausschusses, hielt diesen Weg bei einer Video-Konferenz im November mit Vertretern der Kommunen und des RVR für gangbar und plädierte laut Lohse für zügige Planverfahren. Bei einer Normenkontrollklage, wie sie Dorsten und Schermbeck erwogen hatten, könne dieser Lösungsweg laut RVR aber nicht mehr beschritten werden.

Klagefrist verstrichen

Aus diesem Grund entschieden sich die Kommunen, die Klagefrist (17. November) verstreichen zu lassen. Zumal die beauftragte Kanzlei sowie die Fachverwaltung zum Ergebnis gekommen war, dass ein „grober Abwägungsmangel“ beim RVR nicht vorliege. Lohse: „Somit birgt eine Normenkontrollklage Risiken und ist dem Ziel, den Standort Rüster Feld darzustellen, nicht unbedingt zuträglich.“

Da der RVR auch ein Konzept zur Vermarktung der Kooperationsstandorte anstrebt, habe die Verwaltung der Behörde zu bedenken gegeben, „dass weder die Nachfrage nach einer Entwicklung der Fläche Emmelkamp besteht, noch sich die Fläche für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben eignet“, so Lohse.

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