Geldbuße fällig Geschäft in Dorsten verkaufte Marihuana-Blüten an seine Kunden

Gegen Geldbuße eingestellt: Geschäft verkaufte Marihuana-Blüten
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Als Richterin Lisa Hinkers den Anklagevorwurf las, hatte sie gleich ein bestimmtes Bild vor Augen: „Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, das können doch nur Junkies oder Dealer sein, die Drogen über die Grenze geschafft und hier verkauft haben“, meinte sie.

Doch auf der Anklagebank saßen zwei seriös aussehende Geschäftsleute (29 und 31), die in Dorsten einen „CBD-Shop“ für legale Hanfprodukte betreiben. Cannabidiol (CBD) ist ein meist als Öl erhältliches Extrakt, das aus den Blüten und Blättern von Hanfpflanzen gewonnen wird.

Einem Mitarbeiter der Deutschen Post war im Mai des vergangenen Jahres ein von einem Lieferanten an die Adresse des Ladens gerichtetes Päckchen verdächtig vorgekommen - er informierte die Polizei. Vor Ort stellten die Beamten fest, dass in dem Geschäft nicht nur CBD-Öl, sondern auch -Hanfblüten gelagert und verkauft wurden: Insgesamt 1,47 Kilogramm Marihuana beschlagnahmten die Polizisten.

Die Brüder erklärten, dass sie gar nicht davon ausgegangen sind, dass sie etwas Illegales getan hätten. Denn der jeweilige THC-Wirkstoff-Gehalt der in Tüten eingepackten CBD-Blüten habe nicht den zulässigen Grenzwert von 0,2 Prozent überschritten, worüber es Zertifikate der Lieferanten gäbe. Und wo diese Untersuchungsergebnisse nicht beilagen, seien die Lieferungen bis zur Klärung zunächst im Hinterzimmer gelagert worden.

Der Kundenkreis der CBD-Shop-Inhaber besteht nach ihren Angaben vornehmlich aus Schmerzpatienten zwischen 18 und 90 Jahren, denen die entspannende Wirkung der CBD-Öle Linderung bei ihren Leiden verschafft. „Und die Blüten kaufen vor allem Leute, die vom Cannabis weg wollen und diese beruhigende Alternative nutzen, um gerade nicht berauscht zu sein.“

Nicht zu „Rauschzwecken“

Der Staatsanwalt hingegen argumentierte mit einem BGH-Urteil, demzufolge ein möglicher „Missbrauch zu Rauschzwecken“ ausgeschlossen sein müsse. Der Anwalt von einem der beiden Angeklagten nannte diese Auffassung „lebensfremd“. Denn Rauschzustände bei diesem geringen THC-Gehalt der Blüten seien „nur in der Theorie denkbar“ und wirtschaftlich gar nicht vertretbar.

Die Angeklagten rechneten vor, dass sie für ein Gramm der angebotenen Blüten 12 Euro verlangen: „So viel Geld kann man gar nicht ausgeben, um davon berauscht zu werden.“ Und der Staatsanwalt rechnete daraufhin nach: Würde man diese Blüten extrahieren, um Stoff für gerade mal zwei Joints zu haben, hätten Kunden zuvor 1200 Euro auf den Tisch legen müssen - undenkbar also.

Gegen Geldbuße eingestellt

So ließ auch er sich darauf ein, das angeklagte Verbrechen juristisch so weit herunterzustufen, dass am Ende das Verfahren gegen die „ehrlichen, aber unbedarften“ Angeklagten (so Richterin Lisa Hinkers) eingestellt werden konnte. 1500 Euro Geldbuße müssen sie aber für ihren „Fehltritt“ zahlen.

Zudem bekamen sie die Auflage, so lange keine derartigen Marihuana-Blüten mehr zu verkaufen, bis es in Deutschland ein endgültiges Grundsatzurteil in Sachen Cannabis-Legalisierung gibt.

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