Kinder aus Haltern am See mit sonderpädagogischem Förderbedarf könnten ab dem Schuljahr 2024/25 in Dorsten unterrichtet werden. Darüber berät der Dorstener Schulausschuss am 7. Februar. Hintergrund ist ein Platzproblem in Marl.
Eine eigene Förderschule hat die Stadt Haltern nicht. Vor 40 Jahren schloss sie deshalb eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Marl. Seitdem werden Halterner Kinder mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ an der Marler Glück-Auf-Schule unterrichtet.
Nach einem Ratsbeschluss im vergangenen Jahr kündigte die Stadt Marl diese Vereinbarung, weil die Kapazitäten für die Beschulung der Marler Schulkinder mit entsprechendem Förderbedarf benötigt wurden.
Bei der Beschulung von Förderkindern gibt es im gesamten Kreisgebiet Probleme. Die Situation in Dorsten sei im Vergleich mit anderen Städten nicht ganz so angespannt, wie aus einem Bericht für den Schulausschuss hervorgeht. Der Kreis Recklinghausen sehe sich „inzwischen durchaus in der Verantwortung.“ Aktuell wird ein kreisweiter Schulentwicklungsplan „Sönderpädagogischer Förderbedarf“ erstellt.
Nach der Kündigung aus Marl ist die Stadt Haltern auf der Suche nach einem neuen Kooperationspartner. Und da kommt Nachbar Dorsten ins Spiel. Die Stadt schlägt vor, dass betroffene Halterner Schulkinder an der Haldenwangschule im Stadtteil Hervest unterrichtet werden.
Die städtische Förderschule besuchen derzeit 90 Schülerinnen und Schüler. Auslegt ist sie für acht Klassen und insgesamt 104 Schulkinder. Etwa ein Zehntel der Schülerinnen und Schüler kommt aus umliegenden Städten wie Gladbeck, Haltern am See, Herten, Schermbeck, Marl und Oberhausen.
Voraussetzung: Mehr Lehrkräfte
Bei voller Auslastung, so die Stadtverwaltung, wären der Mangel an Fachräumen und die Größe der Klassenräume an der Haldenwangschule problematisch. Gleichwohl habe die Schulleitung erklärt, dass es machbar sei, an die Auslastungsgrenze zu gehen und die Halterner Kinder ab dem Schuljahr 2024/25 zu übernehmen. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Aufstockung des Lehrpersonals.
In den zurückliegenden zehn Jahren besuchten zwischen 23 und 31 Schülerinnen und Schüler aus Haltern am See die Marler Glück-Auf-Schule, was in der Regel zwei bis drei und in der Spitze bis zu fünf Kinder pro Jahrgang entsprach.
Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht die Übertragung von Aufgaben eines Schulträgers auf eine Gemeinde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. In einer solchen Vereinbarung sind dann Aspekte der Kostenbeteiligung geregelt wie etwa die Erstattung von Schülerfahrtkosten oder eine Beteiligung an den Nebenkosten.
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