Fernsehkoch Frank Rosin will Handy-Verbot kippen
Am Steuer erwischt
Fernsehkoch Frank Rosin ist am Dorstener Amtsgericht zu 50 Euro Bußgeld wegen Telefonierens am Steuer verurteilt worden. Den Beamten sagte er, er habe sich mit dem Finger im Ohr gepuhlt. Nun will sein Anwalt Burkhard Benecken das Handy-Verbot am Steuer notfalls vom Verfassungsgericht kippen lassen.

Wegen Telefonierens am Steuer wurde Fernsehkoch Frank Rosin (li.) vom Amtsgericht Dorsten zu 50 Euro Bußgeld verurteilt. Anwalt Burkhard Benecken will das Telefon-Verbot am Steuer notfalls vom Bundesverfassungsgericht kippen lassen.
Sein Anwalt Burkhard Benecken machte bereits bei der Eröffnung deutlich, dass er von dem Handy-Verbot am Steuer grundsätzlich nichts halte. "Mein Mandant hätte eine Bratpfanne in der Hand halten können. Oder einen iPod. Nur ein Telefon darf er nicht in der Hand halten." Nach gültiger Rechtssprechung hätte er sogar Sex am Steuer haben können. Rosin grinste: "Ich glaube, das würde um das Zehn- oder Zwanzigfache mehr ablenken, als ein Mobiltelefon." Der erste Beamte, der als Zeuge aussagte, wurde von Benecken mit einem iPod konfrontiert. Ob es nicht möglich gewesen sei, dass Rosin einen solchen am Ohr gehalten hätte. "Das wäre eine gute Ausrede", sagte der Beamte. Ausschließen könne er das natürlich nicht, da dieser baugleich zum iPhone sei. Mundbewegungen von Rosin, die belegen könnten, dass er telefoniert habe, habe er nicht gesehen. Der zweite Beamte, der Rosin später am Fahrzeug belehrte, allerdings schon. "Er hielt ein dunkles Handy und sprach offensichtlich auch." Die "Ausrede" mit dem Finger habe er nicht geglaubt, weil Rosin den rechten Finger ans rechte Ohr führte, aber gesehen hatte, dass das Handy mit der linken Hand gehalten wurde. "Ich hatte den Eindruck, dass er von vorneherein versuchte, eine Verteidigung aufzubauen." Ob er kontrolliert habe, dass es sich tatsächlich um ein Handy gehandelt habe, und nicht etwa um einen iPod, wollte Benecken von ihm wissen. Der Beamte: "Das steht mir nicht zu." Ob Rosin vielleicht auch zur Musik gesungen haben könnte oder Kochrezepte diktiert, fragte Benecken weiter. "Natürlich", so der Beamte und verzog das Gesicht spöttisch.
Das Verlesen der Vorstrafen dürfte ihn bestätigen: Rosin war schon zuvor zwei Mal, 2007 und 2008, wegen Telefonierens am Steuer verurteilt worden. "Ich schlage eine Freisprecheinrichtung vor", so die Richterin. Anwalt Burkhard Benecken sprach bei seinem Plädoyer von "reiner Abzocke". "Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfrage beim statistischen Bundesamt starten, wie viele Einnahmen der Staat durch dieses Verbot hat." Da die Beamten kein Handy gefunden hatten und ein iPod genau so aussehe wie ein iPhone, müsse man zu Gunsten seines Mandanten davon ausgehen, dass er nicht telefoniert habe. Und forderte einen Freispruch. Die Richterin ließ sich allerdings nicht beeindrucken. Vieles, was Benecken zur gesetzlichen Situation gesagt habe, habe sie zwar überzeugt. Aber das Telefonieren am Steuer sei Rosin "nicht ganz persönlichkeitsfremd". Sie glaube daher den Aussagen der Polizisten. Auch weil Rosin nicht direkt einen iPod vorgezeigt habe, sondern die Geschichte mit dem Finger erzählt habe. "Ich weiß nicht, ob Ihre Kundschaft das so toll findet, wenn Sie sich mit dem Finger im Ohr puhlen." Benecken kündigte nach dem Urteil an, Rechtsmittel einzulegen.