Stadt plant Entfristung von Arbeitsverträgen in Kitas zum neuen Kindergartenjahr

© Claudia Engel

Stadt plant Entfristung von Arbeitsverträgen in Kitas zum neuen Kindergartenjahr

rnEntfristung Arbeitsverträge

Der Personalrat der Stadt Dorsten hat befristete Arbeitsverträge immer schon kritisch gesehen. Die Verwaltung hat sich in besonderen Fällen neu positioniert.

Dorsten

, 03.06.2019, 13:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Befristete Arbeitsverträge in Kindertagesstätten sind gang und gäbe. 27 Vollzeitstellen in den Einrichtungen mit Personalkosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro fallen im laufenden Kindergartenjahr darunter. Darunter sind 16,5 befristete

Vertretungsstellen. Von letzteren sollen nun 50 Prozent entfristet werden. „Wir gehen davon aus, dass wir einige Vertretungen immer brauchen“, sagt Stadtsprecher Ludger Böhne.

Die zeitliche Befristung von Beschäftigungsverhältnissen wurde vom Personalrat der Verwaltung stets kritisch kommentiert. „Das war immer wieder ein Thema für uns“, sagt Personalratsvorsitzende Waltraud Hadick. Sie begrüßt, dass die Entfristung einiger Verträge mit Beginn des kommenden Kindergartenjahres 2019/20 bevorsteht.

So könne sich die Verwaltung als attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt positionieren. Denn befristete Arbeitsverträge bergen das Risiko, dass die Stadt in Zukunft Probleme bekommt, „im ausreichenden Umfang qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu finden“, wie es in der Vorlage für den Hauptausschuss heißt (Sitzung: Mittwoch, 6. Juni, 17 Uhr, Rathaus, Halterner Straße 5).

Ein immer wiederkehrendes Problem

Von der Entfristung ihrer Arbeitsverträge würden in der Hauptsache Mitarbeiterinnen in Kitas profitieren, die Vertretungen übernommen haben. Zum Beispiel bei Beurlaubungen, bei Rente auf Zeit oder Beschäftigungsverboten. Da die Fluktuation vorhanden ist, sollen 50 Prozent der Vertretungen unbefristet beschäftigt werden.

Die Stadt habe das Risiko sorgfältig abgewogen, da sie sich aufgrund ihrer Haushaltssituation keine großen Sprünge bei den Personalkostenausgaben leisten kann. Gleichwohl gibt es regelmäßig Situationen, wo Mitarbeiter aufgrund von Beschäftigungsverboten oder Beurlaubungen befristet vertreten werden müssen.

Schulsozialarbeiter seit Jahren befristet beschäftigt

Eine ähnliche Situation ergibt sich auch bei der Beschäftigung von Schulsozialarbeitern. Auch sie werden seit Jahren mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen angestellt. Bis zum 31.12.2020 teilen sich Kreis und Land einmal mehr „die Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“.

5,5 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit gibt es in Dorsten. Alle Jahre wieder steht die Streichung der Zuschüsse auf dem Programm. Das ist für die Betroffenen und auch für die Schulen problematisch. Die Stadt hat sich eindeutig für die Beschäftigten positioniert: „Auch bei Wegfall der Förderung können diese Stellen faktisch nicht eingespart werden“, heißt es in der Vorlage für den Hauptausschuss.

Weil der Arbeitsmarkt für Schulsozialarbeiter weitgehend leer gefegt ist, plädiert die Verwaltung dafür, bei einer Streichung der Förderung einen Weg zu finden, die Schulsozialarbeiter weiter zu beschäftigen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die befristeten Arbeitsverträge der Schulsozialarbeiter schrittweise zu entfristen und die Kosten teilweise aufzufangen durch Personalüberhänge oder -fluktuationen in anderen Bereichen. Über Mittel und Wege müsse der Rat der Stadt entscheiden.