
In der Vergangenheit war der Förderturm der Zeche Fürst Leopold in Dorsten mit Licht angestrahlt worden. © Markus Bollen (A)
Neue Energiesparverordnung gilt - Auswirkungen in Dorsten deutlich sichtbar
Energiekrise
Eine neue Verordnung zum Energiesparen gilt seit Donnerstag (1.9.). Das macht sich im Stadtbild von Dorsten bemerkbar. Auch in anderen Bereichen müssen neue Regeln umgesetzt werden.
Der Förderturm der Zeche Fürst Leopold gilt zweifelsohne als ein Wahrzeichen der Stadt Dorsten - auch wegen seiner Beleuchtung in den dunklen Stunden des Tages. Daran wird sich jedoch ab sofort etwas verändern. Grund dafür sind die neuen Regeln zum Energiesparen, die seit Donnerstag (1.9.) für sechs Monate gelten.
Regierung möchte Energieverbrauch senken
Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) möchte die Bundesregierung den Stromverbrauch in Deutschland senken. Denn auf dem Energiemarkt hatte sich die Lage wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine verschärft.
Die Regeln betreffen den Energieverbrauch beispielsweise im Privaten, am Arbeitsplatz, im Einzelhandel und in öffentlichen Gebäuden. So ist es unter anderem untersagt, öffentliche Gebäude oder Baudenkmäler zu beleuchten. Das heißt: Licht aus am Förderturm der Zeche Fürst Leopold. Das bestätigt Anna Gerhard, Sprecherin der Stiftung Industriedenkmalpflege mit Sitz in Dortmund. Sie erklärt: „Im Normalfall ist der Turm zunächst von Einbruch der Dämmerung bis 24 Uhr beleuchtet. Und danach ab sechs Uhr, bis es hell wird.“

Das Glockenspiel in der Dorstener Innenstadt gehört zu den Spots, die nicht mehr beleuchtet werden. © Archiv
Reagiert hat auch die Stadt Dorsten auf die Energiesparmaßnahmen. In einer Pressemitteilung heißt es: Abgeschaltet werden „die Beleuchtung des Jüdischen Museums sowie die Spots in der Innenstadt, die prägnante Gebäude und Elemente in Szene setzen. Hierzu gehören zum Beispiel das Glockenspiel und die Joseffigur, das Stadtmodell und die Marienstatue oder auch die Brunnen. Weitere mögliche Einsparungen werden noch geprüft.“
Straßenbeleuchtung ist bereits auf ein Minimum reduziert
Nicht betroffen von den Regeln ist hingegen die Straßenbeleuchtung, da sie zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zählt. Allerdings habe die Stadt Dorsten bereits 2012 die Straßenbeleuchtung bis auf das notwendige Mindestmaß reduziert. Das erklärt Stadtsprecher Ludger Böhne auf Anfrage dieser Redaktion. „Weitere Einschränkungen sind aus Verkehrssicherungsgründen nicht oder allenfalls nur noch in Einzelfällen möglich“, schreibt er weiter dazu.
Ebenfalls ausgenommen sind „kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten“. Dazu würde beispielsweise der letzte Feierabendmarkt des Jahres (30. September) in der Dorstener Altstadt zählen.
Weihnachtsbeleuchtung: Entscheidung steht noch aus
Aber was bedeuten die Regeln für die Weihnachtsbeleuchtung? Noch sei unklar, in welcher Form es in diesem Jahr eine solche Beleuchtung geben wird, sagt Nadja Pleßmann von der Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt (DIA). Näheres könne sie nach der DIA-Vorstandssitzung am 15. September sagen.
Sicher ist allerdings, dass es in den nächsten Monaten in der Stadt dunkler werden wird als üblich, wenn das Licht an den Wahrzeichen der Stadt aus bleibt.
Geboren in der Stadt der tausend Feuer. Ruhrpott-Kind. Mag königsblauen Fußball. Und Tennis. Schreibt seit 2017 über Musik, Sport, Wirtschaft und Lokales. Sucht nach spannenden Geschichten. Interessiert sich für die Menschen und für das, was sie bewegt – egal in welchem Ort.