Bis vor Kurzem stand hier ein inzwischen abgerissener Bauernhof samt Lager- und Stellplatzfläche. Bald irgendwann sollen auf dem Grundstück drei Einfamilienhäuser entstehen. Dennoch wird der geltende Bebauungsplan aufgehoben. „Warum machen wir das überhaupt?“, fragte Michael Haake (Grüne) im Planungsausschuss, als die Politik darüber abstimmte.
Es geht um das Grundstück Föckerskamp/Gildenkamp in Altendorf-Ulfkotte. Der alte B-Plan führte dort wegen Kanalleitungen „Baugrenzen“ auf, die Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Areal gehemmt hätten. Doch die Leitungen führen heute über öffentliche Flächen - die Voraussetzungen für diesen Teilbereich des B-Planes sind entfallen.
Zudem, so Planungsamtsleiter Marc Lohmann, gilt dort der § 34 des Baugesetzbuches. Dieser schreibt vor, dass Neubauten sich in die „Eigenart“ der benachbarten Bebauung einfügen müssen. Auch deshalb sei ein B-Plan - der zudem Geld kostet und Personal im Rathaus bindet - nicht nötig.
Michael Haake führte ein „Negativbeispiel“ ins Feld - an der Debbingstraße in Rhade. „Dort gibt es Kritik, weil optisch fast dreigeschossig neu gebaut wird, obwohl drumherum nur anderthalbgeschossige Häuser stehen.“ Und dort gelte auch der § 34. Marc Lohmann erklärte, dass die Stadt im Fall Altendorf mit dem Eigentümer gesprochen habe. Dessen Pläne entsprächen genau der umgebenden Baustruktur, „wir haben da überhaupt keine Besorgnisse“.
Öffentliche Auslegung
Die Unterlagen für die Aufhebung des B-Planes liegen nun öffentlich aus - vom 10. März bis 14. April im Rathaus, Halterner Straße 5, online auf www.dorsten.de/planbeteiligung.
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