Bei einem schweren Einbruchsdiebstahl in Dorsten hatten der oder die Täter fette Beute gemacht. Tatort waren die Tierarztpraxis und das Wohnhaus einer Veterinärin. Nachdem die Einbrecher einen Zugang zu dem Gebäude aufgehebelt hatten, ließen sie in den Praxisräumen den Tresor mitgehen - unter anderem mit Goldmünzen, Medikamenten und Dokumenten.
Allein der Tresorinhalt sorgte für eine Schadenssumme von mehr als 2.000 Euro. Doch es kam noch schlimmer für die Einbruchsopfer, denn auch im Privatbereich des Gebäudes wurden die Kriminellen fündig: Schmuck im Wert von gut 6.000 Euro sowie eine auf eine mehrere tausend Euro geschätzte Münzsammlung mit Gedenkausgaben fielen ihnen in die Hände.
Ins Visier der Ermittler geriet ein 43-jähriger britischer Staatsbürger. Doch war er wirklich der Täter? Das sollte am Mittwoch (2.11.) vor dem Dorstener Schöffengericht geklärt werden. Doch die Verhandlung fand überraschenderweise ohne den in England lebenden Angeklagten statt. Das Gericht hatte auf sein persönliches Erscheinen verzichtet. Denn die Anklage der Staatsanwaltschaft stand auf zu wackligen Füßen.
Glatter Freispruch
Der Anwalt des Beschuldigten hatte nämlich kurz vor dem Prozess zwei Gutachten in Auftrag geben lassen, deren Ergebnisse seinen Mandanten entlasteten: Anhand eines Lichtbild-Vergleichs gab es keinerlei Ähnlichkeiten zwischen ihm und dem von einer Überwachungskamera gefilmten Täter, außerdem waren seine und die Tatort gefundenen DNA-Proben nicht identisch. „Das hätte die Staatsanwaltschaft auch selbst viel früher herausfinden können“, kritisierte Strafrichtern Lisa Hinkers. Am Ende: glatter Freispruch.
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