Rut Lange von der Initiative "Wir in Dorsten gegen Rechts"

© Robert Wojtasik (Archiv)

Kritik an „Querdenker“-Urteil: Dorstenerin wird zur „Wutbürgerin“

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Eine „Querdenker“-Demo in Köln hat eine Dorstenerin aufgewühlt. In einem offenen Brief kritisiert sie die Richter, die Corona-Regeln außer Kraft gesetzt hätten. „Ich werde zur Wutbürgerin.“

Dorsten

, 12.11.2020, 11:35 Uhr / Lesedauer: 1 min

Bis zu 200 Menschen haben am Mittwoch (11.11.) in Köln gegen die Corona-Maßnahmen der Stadt und der Bundesregierung demonstriert. Kurzzeitig für Verwirrung hatte am Vormittag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster gesorgt. Aufmärsche dürften nicht pauschal verboten und das Tragen von Masken generell angeordnet werden, meinten die Richter.

Dorstenerin schreibt offenen Brief

Ruth Lange hat diese Einschätzung aufgewühlt. Die Dorstenerin, eine der Mitbegründer der Initiative „Wir in Dorsten gegen Rechts“, hat einen offenen Brief an das OVG geschrieben, der unserer Redaktion vorliegt. Auch Ministerpräsident Armin Laschet, Innenminister Herbert Reul und Justizminister Peter Biesenbach erhielten eine Durchschrift. „Ihre Entscheidung macht mich fassungslos“, schreibt Ruth Lange an die Adresse der Richter, „und immer mehr zur Wutbürgerin.“

Lange kritisiert, dass das Oberverwaltungsgericht die Demonstration genehmigt und Corona-Regeln außer Kraft gesetzt habe, obwohl derzeit im ganzen Land Gedenkfeiern nicht stattfinden dürfen und Martinsumzüge abgesagt werden. „Ihre Entscheidungen zeigen die Angst, die mittlerweile unser Staat vor Verschwörungstheoretikern, Gegnern der Corona-Einschränkungen und vor allem auch den Rechtsextremisten und Rechtspopulisten hat. Letztere gehören leider auch zu den klaren Corona-Leugnern.“

„Sie sind eine Gefahr für uns!“

Die Konsequenzen müssten nach Meinung der Dorstenerin Ordnungsämter und Polizei ausbaden. „Solange Sie das Recht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, dann auch noch ohne Maske, über das Recht auf Unversehrtheit des Lebens und der Gesundheit der Bürger stellen, halte ich auch Sie für mich und für uns alle für eine Gefahr!“

Übrigens: Die Demonstranten in Köln hatten das Urteil in ihrem Sinne so gedeutet, als sei nunmehr die Maskenpflicht bei Demos generell aufgehoben – ein Irrtum. Denn auch in Köln gilt weiterhin die Coronaschutzverordnung des Landes. Obwohl die Kundgebung bis 21 Uhr angemeldet war, erklärte die Initiatorin die Versammlung schon um 14.30 Uhr für beendet. Die Polizei stand zu diesem Zeitpunkt kurz davor, die Veranstaltung wegen zahlreicher Verstöße gegen die Maskenpflicht aufzulösen.