39.500 Euro. Das ist die Summe, die die Dorstenerinnen und Dorstener im vergangenen Jahr im Rahmen der Adventslichter-Aktion für bedürftige Mitbürger gespendet haben. In diesem Jahr findet die Spendenaktion wieder statt - und das bereits zum 21. Mal.
Seit 2003 organisieren die Wohlfahrtsverbände in Dorsten zusammen zunächst mit der WAZ und seit 2013 mit der Dorstener Zeitung die Adventslichter. An jeden Tag stellen wir Fälle von in Not geratenen Dorstenern vor.

Freude mit kleinen Dingen
Häufig sind es ganz kleine Dinge, die die Bedürften sich nicht leisten oder sich einfach wünschen würden. So konnten in den vergangenen Jahren schon oft durch Kleinigkeiten das Weihnachtsfest zahlreicher Dorstener verschönert oder gar möglich gemacht werden.
In diesem Jahr beteiligen sich die Mobile Jugendhilfe Holsterhausen, der Caritasverband, der Verband Evangelischer Kirchengemeinden, die Mobile Jugendhilfe Dorsten Altstadt, die Mobile Jugendhilfe Hervest, der Sozialdienst katholischer Frauen, die Arbeiterwohlfahrt, die Wohnungslosenberatungsstelle, das Kinder-, Jugend- und Familienzentrum und das Café Kick.
So funktionieren die Adventslichter
Vom 1. Dezember bis zum Heiligen Abend veröffentlichen wir an jedem Erscheinungstag eine Schilderung über eine konkrete Notlage oder einen konkreten Wunsch, zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form. Am Samstag veröffentlichen wir zwei Fälle.
Jeder der insgesamt 33 Fälle bekommt eine Fall-Nummer. Wer Sach- oder Geldspenden einem bestimmten Fall zukommen lassen möchte, nennt auf seiner Überweisung einfach diese Nummer. Aber auch finanzielle Spenden für die Gesamtaktion, die dann gerecht verteilt werden, sind willkommen. Die Konto-Nummern veröffentlichen wir mit den Fällen. Unter jedem Fall ist ein zuständiger Ansprechpartner vermerkt.
Geldspenden gehen an: Vereinte Volksbank Dorsten, IBAN DE86424614350136300602; Sparkasse Vest Dorsten, IBAN DE07426501500011100898. Empfänger ist bei beiden Banken jeweils der Caritasverband Dorsten.
Spenden bis 300 Euro werden vom Finanzamt ohne Bescheinigung anerkannt. Ein Kontoauszug ist dafür ausreichend. Ab 300 Euro wird eine Bescheinigung ausgestellt, wenn im Verwendungszweck die volle Adresse angegeben wurde.