Jeder, der gelegentlich Essen oder andere Dinge bestellt, kennt das Problem. Am Ende bleibt eigentlich immer ein Haufen Verpackungsmüll übrig: Tüten, Schalen oder Becher aus Plastik oder beschichteter Pappe. All das landet oftmals nicht in den Mülltonnen, sondern auch in Büschen oder Grünflächen. Und genau deshalb fordert Mike Ponelis die Stadt Dorsten auf, eine Verpackungssteuer einzuführen.
Bürgerinnen und Bürger müssten dementsprechend mehr bezahlen. Der Antrag von Ponelis wird im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Der tagt am 16.8. um 17 Uhr. Die „Umwelt- und Klimabelastungen“ sowie die „übervollen Mülleimer in meiner Stadt betrachte ich mit Sorge“, erklärt Ponelis.
Tübingen hat Verpackungssteuer
Zudem habe die Stadt Tübingen seit Januar 2022 bereits eine solche Verpackungssteuer eingeführt. Diese sei zudem im Mai 2023 mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig bestätigt worden.
Ponelis meint: „Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen.“
Karsten Meyer, Kämmerer der Stadt Dorsten, steht einer Einführung dieser Verpackungssteuer zum aktuellen Zeitpunkt allerdings kritisch gegenüber. Problematisch sei vor allem die rechtliche Bewertung dieser Steuer. Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Tübinger Verpackungssteuer als rechtmäßig beurteilt, aber Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Revision ist möglich
Das klagende Unternehmen habe nämlich angekündigt, eine Revision zu prüfen. Sobald die Urteilsbegründung vorliege, werde dazu eine Entscheidung getroffen, fasst Meyer zusammen. Allerdings habe das Gericht die Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht (Stand 25.7.).
Meyers Fazit: „Die Einführung einer Verpackungssteuer in Dorsten ist bis zur abschließenden rechtlichen Klärung durch das Bundesverfassungsgericht mit erheblichen Risiken verbunden.“
Außerdem habe es bereits in den 1990er Jahren den Versuch gegeben, eine Verpackungssteuer einzuführen. Auch in Dorsten sei das geplant gewesen, so Meyer. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht schon im Mai 1998 diese Steuer auf kommunaler Ebene für nicht zulässig erklärt.
Ministerium muss zustimmen
Zudem sei die Steuer noch in keiner anderen nordrhein-westfälischen Kommune eingeführt worden. Daher müsse das NRW-Finanzministerium die Einführung dieser Steuer erst genehmigen. Meyer dazu: „Ob eine solche Genehmigung erteilt wird, ist wegen der noch ausstehenden rechtlichen Klärung nicht absehbar.“
Die Stadtverwaltung rät der Politik somit aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten davon ab, die Verpackungssteuer zu beschließen. Die Dorstenerinnen und Dorstener müssen also zunächst keine zusätzliche Steuer auf Verpackungen zahlen. Zumindest vorerst nicht.
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