Höhere Grundmieten in Dorsten Martin Röper schildert Auswirkungen des neuen Mietspiegels

Höhere Grundmieten in Dorsten: Die Auswirkungen des neuen Mietspiegels
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Er gilt seit dem 1. Juli und ist eine „Fortschreibung“ des 2021er-Exemplars: Der neue Mietspiegel für die Stadt Dorsten ist veröffentlicht worden. Und es gibt Anpassungen, die Auswirkungen für die Mieterinnen und Mieter haben können.

Und zwar haben sich die Grundwerte um 15 bis 20 Cent pro Quadratmeter erhöht. Eine Begründung dafür liefert die Stadt Dorsten in einer Pressemitteilung: Der Mietspiegel sei an die „allgemeine konjunkturelle Entwicklung“ angepasst worden. „Alles ist etwas teurer geworden“, verdeutlicht Martin Röper. Er ist Vorsitzender beim Mieterverein Dorsten und war an der Erarbeitung des neuen Mietspiegels beteiligt.

Werte bilden Grundlage für Kaltmiete

Aus Basis der Grundwerte lässt sich die Kaltmiete für Wohnungen bestimmen. Dazu werden diese Werte multipliziert mit Faktoren, die abhängig sind von der Lage der Wohnung im Stadtgebiet (Faktor 0,95 bis 1,05), der Lage im Stadtteil (Faktor 0,98 bis 1,02) und der Wohnungsgröße (Faktor 0,90 bis 1,15). Zu- und Abschläge gibt es außerdem in den Bereichen Ausstattung, Garten und Modernisierung. Die vollständigen Werte lassen sich im Mietspiegel auf der Internetseite der Stadt Dorsten nachlesen.

Wie in den Vorjahren auch, ist die Höhe des Ausgangswertes an das Baujahr des Hauses gekoppelt. Für jüngere Bauten sind die Werte höher als für ältere Objekte. Seit dem 1. Juli 2023 werden die Baujahre neuerdings in fünf Klassen aufgeteilt:

  • Klasse I, bis Baujahr 1949: 5,10 Euro pro Quadratmeter,
  • Klasse II, 1950 bis 1979: 5,40 Euro pro Quadratmeter,
  • Klasse III, 1980 bis 1999: 6,05 Euro pro Quadratmeter,
  • Klasse IV, 2000 bis 2015: 7,10 Euro pro Quadratmeter,
  • Klasse V, ab 2016, 8,10 Euro pro Quadratmeter

In dem Mietspiegel ist zudem eine Beispielrechnung aufgeführt. Es geht um eine Wohnung der Klasse II, gelegen in den Stadtteilen Altstadt oder Hardt (Faktor 1,05), mit einer mittleren Lage (Faktor 1) und einer Wohnungsgröße von mehr als 100 Quadratmetern (Faktor 0,9). Daraus ergibt sich ein Ausgangswert von 5,10 Euro pro Quadratmeter (5,40 Euro pro Quadratmeter x 1,05 x 1 x 0,90).

Beispielwohnung wird 14 Cent teurer

Ein Aufschlag von 1,50 Euro pro Quadratmeter kommt durch die Bereiche Ausstattung und Modernisierung zustande. Die Beispielmiete beträgt somit 6,60 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Die gleiche Wohnung hätte mit dem alten Mietspiegel 6,46 pro Quadratmeter gekostet - also 14 Cent weniger.

Mieterinnen und Mieter müssten dementsprechend mit steigenden Mieten rechnen. Die Vermieter könnten die Preise anhand des Mietspiegels anpassen. Allerdings nur solange die sogenannte Kappungsgrenze nicht überschritten werde, sagt Röper. Das sei dann der Fall, wenn die Miete innerhalb von drei Jahren um mehr als 20 Prozent angehoben worden ist.

Eine neue Anpassung des Mietspiegels gibt es höchstwahrscheinlich im Jahr 2025. Im Regelfall sind die aktuelle Werte des Mietspiegels auf zwei Jahre ausgelegt.

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