Neue Besuchsregeln gelten ab 18. November im St. Elisabeth-Krankenhaus

© Claudia Engel (A)

Neue Besuchsregeln gelten ab 18. November im St. Elisabeth-Krankenhaus

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Im St. Elisabeth-Krankenhaus läuft ab 18.11. einiges anders. Besucher müssen sich vor Ort auf Corona testen lassen, wenn sie ins Krankenhaus wollen. So sehen die Änderungen aus.

Dorsten

, 17.11.2020, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Um die Sicherheit für Patienten, Besucher und das Personal im St. Elisabeth-Krankenhaus zu erhöhen, macht das KKRN Antigen-Schnelltests für Besucher nun zur Verpflichtung.

Ab 18. November (Mittwoch) werden zuvor von den Patienten benannte Besucher einen Schnelltest machen müssen, wenn sie ab dem fünften Tag des Krankenhaus-Aufenthalts einen Besuch machen wollen.

Die Tests werden im ehemaligen Café am Besuchereingang durchgeführt. Sie sind im Grunde eine Art Minilabor. Wie beim PCR-Test wird ein Abstrich im Hals und in der Nase genommen. Das tagelange Warten auf die Laborbenachrichtigung entfällt aber und das Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor.

Positive Ergebnisse muss das Krankenhaus dem Gesundheitsamt melden. Der Besucher wird dann aufgefordert, einen PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchführen zu lassen, und wird dann nicht zum Patienten gelassen.

Für wen sind die 70.000 Schnelltests?

Die Testqualität der Schnelltests liege bei über 95 Prozent. Für die Besucher entstehen keine Kosten.

Die Politik setzt auf Schnelltests für Altenheime, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, um einen Virus-Eintrag in die Einrichtung zu verhindern. Jedoch: Der Weg zum Test ist umständlich und in einer Allgemeinverfügung des Landes geregelt.

„Wir haben aktuell 70.000 Antigen-Schnelltest gekauft und können diese bei unseren Patienten, Mitarbeitern und Besuchern einsetzen“, so Guido Bunten, kaufmännischer Betriebsleiter im Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus. Er gesteht aber, dass es nicht einfach gewesen sei, die Tests einzukaufen: „Die Lage ist aktuell noch sehr angespannt, sodass wir froh sind, die 70.000 Tests bekommen zu haben.“

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Die KKRN GmbH musste, um überhaupt die Tests kaufen zu dürfen, ein Testkonzept beim Gesundheitsamt vorlegen. Nach Bestätigung des Eingangs und 14-tägiger Frist durften die Tests dann auf Grundlage des Konzepts geordert werden.

Testen lassen können sich nur Besucher des Krankenhauses. Das Krankenhaus soll keine Anlaufstelle für Bürger sein, die sich grundsätzlich auf das Virus testen lassen wollen. Außerdem werden „die Mitarbeiter regelhaft und freiwillig und alle Patienten vor der Aufnahme“ getestet, erklärt Guido Bunten. „Dazu werden bei Symptomen die Mitarbeiter und Patienten zusätzlich getestet.“

Besuchszeiten müssen weiter eingeschränkt werden

Die neuen Regelungen haben massive Einschränkungen der Besuchszeiten zur Folge. „Da diese Testung einen erhöhten Zeitaufwand für unser Personal bedeutet, haben wir darüber hinaus die Besuchszeit eingeschränkt“, erklärt Guido Bunten. Bisher konnten zuvor angemeldete Besucher zwischen 15 und 19 Uhr die Patienten aufsuchen. Ab Mittwoch (18.11.) gilt der Zeitraum zwischen 15 bis 17 Uhr, wobei jeder Besuch höchstens 30 Minuten betragen darf.

Ausnahmen gibt es laut Pressmitteilung des KKRN in besonderen Fällen nach individueller Rücksprache mit der zuständigen Person und dem behandelnden Arzt.

„Wir sind uns bewusst, dass in diesem Jahr viele Regeln angepasst und eingehalten werden müssen. Deshalb bedanken wir uns herzlich für die Unterstützung und das Verständnis unserer Patienten und ihrer Angehörigen. Nur so können wir gemeinsam die Verbreitung des Coronavirus eindämmen“, erklärt Dr. Andreas Weigand, Geschäftsführer der Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH (KKRN).