Als die Holsterhausener Hausbesitzerin den Rucksack aufhob, den der Mann zuvor in ihren Garten geworfen hatte, war ihr sofort klar, dass das Fundstück ein Fall für die Polizei sein würde.
„Der hat nämlich schon stark nach Cannabis gerochen, ohne dass man ihn aufmachen musste“, gab eine Beamtin der Dorstener Wache am Mittwoch (7.2.) vor dem Dorstener Schöffengericht zu Protokoll.
Dort musste sich der 30-jährige Rucksack-Besitzer für den unerlaubten Besitz einer erheblichen Menge Rauschgift verantworten. Neben einigen an ihn gerichteten Briefen des Dorstener Amtsgerichts und seinem Reisepass entdeckten die Polizeibeamten nämlich gleich 180 Gramm Marihuana und eine Feinwaage in der Tragetasche.
Der 30-jährige Dorstener, so stellte sich schließlich heraus, hatte sich des Rucksacks und dessen brisanten Inhalts auf seiner Flucht vor der Polizei entledigt. Er war nämlich zuvor auf einem E-Scooter ohne Kennzeichen fahrend von einer Streife verfolgt worden, die ihn anhalten wollte. Die Täterbeschreibung der Hausbesitzerin passte auf den E-Scooter-Fahrer. Er war übrigens der Polizei und dem Gericht bekannt: Er war bereits ein halbes Jahr vor dem Vorfall zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden - ebenfalls wegen Drogenbesitzes.
Normalerweise hätte eine neue einschlägige Tat unter laufender Bewährung eine Haftstrafe zur Folge gehabt - doch im Falle des 30-Jährigen drückte das Gericht noch einmal anderthalb Augen zu. Denn nach der Rucksack-Geschichte habe sich der Angeklagte „komplett zum Positiven gewandelt“, so seine Bewährungshelferin. Sei äußerst kooperativ, sei seit Langem clean, habe einen festen Job als Bauhelfer bei einer Gerüstbaufirma und eine neue Wohnung. „Ich treibe nicht mehr ziellos durch mein Leben“, so der Mann im Gerichtssaal.
Zwei Jahre auf Bewährung
„Was haben wir davon, wenn wir ihm das alles mit einer Haftstrafe kaputt machen“, so Richterin Lisa Hinkers: „Wir wagen es einfach mal.“ Und zwar mit einer neuen Bewährungs-Chance, die zuvor sogar die Staatsanwältin angeregt hatte. Zwei Jahre auf Bewährung, so das Urteil, dazu eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro.
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