Malik Elahi empfand als Nebenkläger nach dem Gerichtsprozess im Dorstener Amtsgericht große Zufriedenheit, Genugtuung und Freude. „Darüber, dass man mir schließlich geglaubt hat“, erklärte der 25-jährige Dorstener. „Und dass der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung am Ende die Tat doch noch eingestanden hat.“
Es war am 29. Januar 2022, als Malik Elahi in der „Nonnenstiege“ in der Altstadt einem stark aus der Nase blutendem jungen Mann zur Hilfe gekommen und dabei selbst von dem Angeklagten geschlagen und verletzt worden war. Rat und Verwaltungsvorstand der Stadt Dorsten hatten den jungen Dorstener deswegen später für „herausragende Zivilcourage“ geehrt.
Bei Malik Elahi waren nach dem schlimmen Geschehen ein Nasenbeinbruch, ein Jochbeinbruch sowie Hämatome am Kopf diagnostiziert wurden. Der Fall hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Staatsanwaltschaft Essen das Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt hatte - bis sich das Blatt wegen neuer Beweismittel wendete.
„Hohe Aggressivität“
Vor dem Jugendschöffengericht musste sich am Montag (13.2.) ein 21-jähriger Wulfener als „Heranwachsender“ nicht nur für diese Tat verantworten. Gleich sieben Vorwürfe standen im Raum. Von „hoher Aggressivität“ des vorbestraften junges Mannes sprach der Staatsanwalt. So hatte der Wulfener im September 2021 mitten in der Fußgängerzone einen 14-jährigen Dorstener verprügelt.
Weil er sich von Geräuschen provoziert fühlte, die der Schüler gemacht hatte, spuckte der Wulfener dem Jüngeren ins Gesicht. Der 14-Jährige stellte den Angeklagten daraufhin auf dem Marktplatz zur Rede - und zeigte ihm den „Stinkefinger“. Das hätte er besser gelassen.
Denn der 21-Jährige verfolgte den Jungen, entblößte auf der Essener Straße seinen Oberkörper und schlug - beobachtet von Passanten - auf Kopf und ins Gesicht seines schmächtigen Opfers ein. „Wie in einem Boxring führte er sich auf“, sagte ein Augenzeuge: „Als würde er sich vom Publikum angespornt fühlen.“

Auch seine damalige Freundin lernte die Brutalität des Angeklagten kennen. Während eines Streits warf er Gegenstände durch ihre Wohnung, verschloss von innen die Tür, damit die Frau nicht flüchten konnte - und hatte in der Küche ein Messer in der Hand.
„Der ist voll ausgerastet“, sagte die 23-Jährige aus. „Er hat mich sogar mit einem Baseballschläger am Hals gewürgt, das hat noch Tage später weh getan.“ Das bestritt der Angeklagte, doch das Schöffengericht glaubte der Ex-Freundin angesichts der auf einem Foto dokumentierten Art der Verletzungen.
Noch viel länger hatte eine Ordensschwester unter dem zu leiden, was der 21-Jährige ihr angetan hatte. „Ich hatte Todesangst vor ihm und mich ein halbes Jahr lang nicht in meine Wohnung getraut“, so die 59-Jährige, die im Dorstener Krankenhaus tätig ist.
Die Nonne lebt in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt, in dem auch der Angeklagte zeitweilig wohnte. Sie hatte im August 2021 die Polizei gerufen, weil im Hinterhof Kinder mit Softair-Pistolen aufeinander geschossen und sich zwei von ihnen bei Treffern wehgetan hatten.
„Hatte Todesangst vor ihm“
Das entzürnte den Angeklagte so sehr, dass er die Nonne vor ihrer Wohnungstür mit übelsten Schimpfwörtern beleidigte. Und androhte, ihr „15.000 Araber“ auf den Hals hetzen und sie derart „fertig machen“ zu wollen, dass sie „das nicht überleben würde“.
Spät am Abend musste die Ordensfrau feststellen, dass an ihrem Auto die Scheiben eingeschlagen und die Reifen zerstochen waren.
Während der Beschuldigte die Beleidigungen und Drohungen einräumte und sich dafür entschuldigte, will er den Wagen nicht demoliert haben. „Die Vermutung lag nahe, dass beide Vorfälle miteinander zu tun haben“, sagte ein Kripo-Beamter. „Es gibt aber keine Zeugenhinweise, dass der Angeklagte den Wagen selbst beschädigt oder den Auftrag dazu gegeben hätte.“
Zwei Jahre ohne Bewährung
Wegen der Schwere dieser Taten fielen andere Anklagepunkte weniger ins Gewicht. Zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung - so lautete am Ende das Urteil gegen den 21-Jährigen.
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