Coronavirus: Stadt Dorsten bestraft Verstöße konsequent - bei 200 Euro Bußgeld geht‘s los

Coronavirus

Montag beließen es Ordnungsdienst und Polizei bei Verstößen gegen Regeln zum Corona-Schutz noch bei Ermahnungen. Dienstag wurden bereits Personalien für Bußgeldbescheide aufgenommen.

Dorsten

, 25.03.2020, 19:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dorsten achten auf die Einhaltung der Regeln zum Corona-Schutz - und bringen Verstöße jetzt konsequent zur Anzeige.

Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dorsten achten auf die Einhaltung der Regeln zum Corona-Schutz - und bringen Verstöße jetzt konsequent zur Anzeige. © Stadt Dorsten

Die allermeisten Dorstener halten sich an das seit Montag geltende Kontaktverbot. Dadurch leisten sie „einen enorm wichtigen Beitrag, damit sich der Coronavirus nicht so schnell verbreitet“, sagte Bürgermeister Tobias Stockhoff. Aber es gebe noch immer einige wenige, die sich nicht an die Regeln halten.

Während es Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) und Polizei am Montag noch hauptsächlich bei Ermahnungen beließen, kleinere Ansammlungen auflösten und Platzverweise aussprachen, werden die Teams „nun grundsätzlich bei Verstößen auch Anzeigen stellen, die ein Bußgeld nach sich ziehen“, teilte die Stadt mit. Bei schweren Verstößen werden Straftverfahren eingeleitet.

Als Straftaten gemäß der Coronaschutzverordnung gelten:

  • Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
  • Verstöße gegen das Verbot von Zusammenkünften in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen, falls die Ansammlung aus mehr als 10 Personen besteht
  • Verstöße gegen das Verbot, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen

Alle anderen Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei Zusammenkünften in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen etwa zahlt jeder Beteiligte 200 Euro. Die Stadt weist darauf hin, dass weder Polizei noch KOD Bußgelder direkt auf der Straße kassieren. Sie nehmen erst mal nur die Personalien auf, dann folgt eine schriftliche Anhörung.