Coronavirus: Maskenpflicht in Dorstens Innenstadt wird aufgehoben

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Ab Samstag muss in der Dorstener Fußgängerzone keine Maske mehr getragen werden. Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen wurde aufgehoben.

Dorsten

, 11.06.2021, 12:45 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ab Samstag (12.6.) muss in der Dorstener Innenstadt keine Maske mehr getragen werden.

Ab Samstag (12.6.) muss in der Dorstener Innenstadt keine Maske mehr getragen werden. © Robert Wojtasik

Die Maskenpflicht in der Dorstener Fußgängerzone und an belebten Plätzen wird aufgehoben. Das gilt ab Samstag (12.6.) und greift auch in den übrigen Kreisstädten. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen wurde aufgehoben.

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Darauf haben sich der Kreis Recklinghausen und seine zehn Städte mit Blick auf die konstant sinkende 7-Tage-Inzidenz geeinigt. „Die niedrigen Fallzahlen ermöglichen uns einen großen Schritt in Richtung Normalität. Dazu gehört auch, dass wir unsere über die Coronaschutzverordnung hinausgehenden Maßnahmen aufheben“, sagte Landrat Bodo Klimpel.

Hygieneregeln gelten weiterhin

Grundlegende Hygieneregeln müssen weiterhin beachtet werden. Klimpel bat darum, weiter Abstand zu halten. „Denn auch wenn die Zahl der Neuinfektionen sinkt, haben wir die Pandemie noch nicht überstanden.“

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Die Maskenpflicht gilt weiterhin an allen in §5 der NRW-Coronaschutzverordnung definierten Orten, etwa in Bus und Bahn, beim Frisör, in Museen, Bibliotheken und Kinos, auf Wochenmärkten und im direkten Umfeld geöffneter Einzelhandelsgeschäfte. Auf Spielplätzen muss keine Maske mehr getragen werden.

„Wir erwarten, dass die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt auf dem Wochenmarkt eine Maske tragen sowie immer dann, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können“, sagte Bürgermeister Tobias Stockhoff. „Insbesondere im engen Ein- und Ausgangsbereich von Geschäften sowie an Außenständen muss eine Maske getragen werden.“ Heißt: Vor dem Betreten des Geschäfts Maske aufsetzen und erst nach dem Verlassen des Geschäfts wieder absetzen.

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Den Kreisstädten steht es frei, eigene Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu erlassen. In Dorsten seien derzeit keine Maßnahmen geplant, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

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