Polizisten mit Jugendlichen

© Stefan Diebäcker (Archiv)

Party am 1. Mai im Bürgerpark Dorsten unter besonderer Beobachtung

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Traditionell wird der Maifeiertag im Bürgerpark Dorsten zur Massenparty von Jugendlichen. Nach zweijähriger Corona-Pause ist es bald wieder soweit. Stadt und Polizei kündigen Kontrollen an.

Dorsten

, 22.04.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Eine Menge Müll hinterließen an den Ostertagen feiernde Besucher des Bürgerparks Maria Lindenhof nach einem nächtlichen Gelage auf der großen Wiese - obwohl die Stadt kürzlich eigens einen großen mobilen Müll-Container aufgestellt hatte. Die eigentliche „Massenparty“ im Park steht aber erst noch bevor.

Hunderte von Jugendlichen feiern nämlich in unterschiedlichen Grüppchen traditionell dort den 1. Mai – mit Bollerwagen, Musikanlagen und Grillgerätschaften. Je schöner das Wetter, desto größer der Andrang auf dem Grüngelände zwischen Lippe und Kanal.

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Das wird nach zweijähriger Corona-bedingter Zwangspause in diesem Jahr nicht anders sein. Und die Stadt will dafür sorgen, dass das Zusammentreffen an dem betreffenden Sonntag nicht aus dem Ruder läuft. „Anfang nächster Woche wird es eine abteilungsübergreifende Besprechung geben, an der auch die Polizei teilnehmen wird“, teilte Christoph Winkel, stellvertretender Pressesprecher der Stadt, auf Anfrage mit.

Müll auf einer Wiese.

Feiernde Gäste hinterließen an den Ostertagen viel Müll im Bürgerpark - obwohl die Stadt eine zusätzliche große mobile Tonne aufgestellt hat. © Berthold Fehmer

Aber schon jetzt stehen erste Vorsichtsmaßnahmen fest. „Wir werden am 1. Mai mit Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamts und des Jugendamts rund um Maria Lindenhof, aber auch an anderen Stellen im Stadtgebiet, präsent und unterwegs sein, um Kontrollen und Jugendschutzkontrollen durchzuführen“, so Winkel.

Darauf achtet die Stadt

Dabei will die Stadt vor allem aufpassen, dass folgende Regeln eingehalten werden :

  • Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt ein generelles Alkoholverbot, für junge Leute zwischen 16 und 18 Jahren sind Bier und Biermischgetränke erlaubt (aber keine Spirituosen). „Wir werden Ausweise überprüfen und je nach Alter nicht erlaubte Getränke entziehen.“
  • Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren zulässig.
  • Grillen ist zulässig auf festem Untergrund, allerdings verboten, wenn der Grill Kontakt mit dem Erdboden hat. Es gibt Grillplätze in der Parkanlage.
  • Unterbunden und verfolgt werden alle Ansätze von Gewalt – bei Zuwiderhandlungen werden konsequent Platzverweise ausgesprochen.
  • Es wird darauf geachtet, dass Müll ordnungsgemäß entsorgt wird. Dazu werden am 1. Mai weitere Müllbehälter zur Verfügung stehen.
  • Die Lippeauen (Naturschutzgebiet) und der Lippedamm sind besonders geschützt.