Brutale Messerattacke beim Schützenfest Anklage gegen Dorstener (22) nennt brutale Details

Dorstener (22) nach schwerer Messerattacke angeklagt
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Ein Schützenfestbesuch in Heiden ist für einen 29-jährigen Mann zu einem Horrorerlebnis geworden. Mitten in der Nacht wurde er Opfer eines brutalen Überfalls. Daran hauptsächlich beteiligt: ein 22-jähriger Dorstener.

Die Staatsanwaltschaft Münster wirft dem Tatverdächtigen in einer Anklage beim Landgericht Münster versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen. Diese offenbart zudem die brutalen Details der Tat.

Demnach soll der Angeklagte gemeinsam mit drei weiteren Begleitern gegen 2.30 Uhr am 13. August das Schützenfest des Schützenvereins St. Georgius in Heiden aufgesucht haben.

Auf dem Parkplatz vor dem Festzelt sei es dann zunächst zu einem Wortgefecht und wechselseitigen Beleidigungen zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer gekommen.

Beschuldigter zieht zwei Messer

In dieser Situation soll der 22-jährige Dorstener zwei Klappmesser gezogen haben. Seine Drohung: „Ist es dir wert, auf dem Heidener Schützenfest zu sterben?“

Aus den Beleidigungen habe sich eine Prügelei entwickelt. Mehrere Faustschläge der Begleiter des angeklagten Dorsteners hätten den 29-Jährigen getroffen. Dieser sei gestützt und habe einen der Angreifer festgehalten.

In diesem Moment, so die Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte mit beiden Messern mehrfach auf den 29-Jährigen eingestochen: in die Brust, in den Rücken und in das Gesäß. Die Begleiter des Dorsteners habe dies jedoch nicht davon abgehalten, weiter auf das am Boden kauernde Opfer einzutreten und einzuschlagen.

Tatverdächtige konnten fliehen

Aufgehört hätten die Männer wohl erst, als der 29-Jährige regungslos am Boden gelegen habe und Augenzeugen Hilfe holen wollten. Schnell seien die Tatverdächtigen geflohen.

Mehrere Tage lange wurde das Opfer im Krankenhaus intensivmedizinisch versorgt - und hatte Glück im Unglück: Lebenswichtige Organe sind nicht verletzt worden. Deshalb war auch keine Operation erforderlich. Dies erklärte zunächst die Polizei in einer ersten Pressemitteilung.

Der beschuldigte Dorstener befindet sich derweil noch immer in Untersuchungshaft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen noch nicht geäußert. Gegen seine Begleiter wird noch ermittelt.

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