Bezirksbeamter schrieb mindestens 50 Strafzettel
Falschparker am Gemeinschaftshaus Wulfen
Der Barkenberger Bezirkspolizeibeamte schrieb am Sonntag (21.2.) mindestens 50 Strafzettel fürs Falschparken auf dem Platz vor dem Gemeinschaftshaus Wulfen. Besucher des Trödelmarktes und des Hallenbades stellten sich damit selbst ihr Armutszeugnis aus.

Sonderweg für Fußgänger zeigt dieses Schild am Wulfener Markt an: Die Trödelmarkthändler und -besucher sowie die Freunde des Shorty-Schwimm-Wettbewerbs des SV Delphin Dorsten im Hallenbad scherten sich am Sonntag nicht darum und parkten mit ihren Autos den Marktplatz zu. Bezirksbeamter Andreas Müller verteilte Knöllchen zwischen 15 und 20 Euro zuhauf.
"Wir haben die Aussteller und Besucher darauf hingewiesen, dass das Befahren des Wulfener Marktes verboten ist und das Be- und Entladen der Fahrzeuge auf eigene Gefahr hin geschieht", betont der Leiter des Gemeinschaftshauses Wulfen, Oliver Grimm (Foto), auf Anfrage unserer Zeitung. Außerdem sei der Markt als Sonderweg für Fußgänger ausgeschildert. Am Sonntag hätten Autos nicht nur den Platz blockiert, sondern laut Auskunft des Bezirksbeamten auch die Rettungswege für die Feuerwehr. So ein Verstoß kostet zwischen 15 und 25 Euro Verwarnungsgeld, bestätigte Polizei-Pressesprecher Michael Franz gestern.
Viermal im Jahr Trödelmarkt
Viermal im Jahr findet der Trödelmarkt im Gemeinschaftshaus Wulfen statt. Bislang hätten die Aussteller problemlos nach dem Be- und Entladen ihre Fahrzeuge weggefahren, sagt Oliver Grimm. "Diesmal hat das wohl nicht geklappt, weil Ausstellerfahrzeuge zugeparkt worden sind", meint er. Er weiß aus Erfahrung, dass die Barkenberger nicht das Problem sind. "Sie halten sich an die Regeln, das hat uns der Bezirksbeamte der Polizei bestätigt", sagt Grimm. Doch bei mehr als 80 Anbietern an den 125 Ständen im Haus kommen viele auch aus der Umgebung.
"Den Ausstellern kann man schwer vermitteln, dass sie Hunderte Meter mit ihrer Ware vom Wagen zum Gemeinschaftshaus zurücklegen müssen und am Ende des Marktes wieder zu Fuß alles zurück zum Fahrzeug schaffen müssen", so Grimm.
Sondergenehmigung?
Gleichwohl habe man am Montag über das Wildparken vor dem Haus gesprochen und das Gespräch mit Polizei und Ordnungsamt der Stadt gesucht. "Vor dem nächsten Trödelmarkt am 10. April versuchen wir, dass die Aussteller für das Be- und Entladen ihrer Fahrzeuge eine kostenpflichtige Sondergenehmigung ausgestellt bekommen", erzählt Grimm. Grimm möchte die Wogen wieder glätten und mit dieser Regelung allen Seiten gerecht werden.
Am Sonntag nutzten aber wohl auch etliche Besucher des Hallenbad-Shorty-Wettbewerbes des SV Delphin die Gunst der Stunde und fuhren mit ihren Autos direkt vors Haus vor. Sie besiegelten zusammen mit anderen Autofahrern den Untergang des Parkverbotes.