Bezahlkarte für Geflüchtete soll bald in Dorsten zum Einsatz kommen Antworten auf offene Fragen

Bezahlkarte für Geflüchtete soll bald zum Einsatz kommen
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Karte statt Bargeld: So sieht es das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vor. In elf Einrichtungen der Landesregierung mit insgesamt 2.700 Geflüchteten gibt es die Bezahlkarte bereits. Jetzt soll die Bezahlkarte in den Kommunen zum Einsatz kommen - auch in Dorsten.

„Nach derzeitigem Kenntnisstand zeigt sich das Bezahlkartensystem grundsätzlich als gut und funktionsfähig“, heißt es in der Vorlage des Sozialausschusses weiter. Bald sollen die Kommunen das System einführen können, sofern die Kommunen nicht die Opt-Out-Regelung nutzen.

Es besteht nämlich die Möglichkeit, die Bezahlkarte abzulehnen. So haben sich die Stadträte in Schermbeck, Münster oder Dortmund bereits gegen die Bezahlkarte entschieden.

Einführung im Juni

„Die Verwaltung schlägt vor, die Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als möglichst einheitlicher Standard auch in Dorsten einzuführen“, hießt es weiter.

Bereits im Januar war die Bezahlkarte Thema im Rat und auch Bürgermeister Tobias Stockhoff befürwortete die Einführung der Bezahlkarte in Dorsten. Damals verwies auch die Erste Beigeordnete, Nina Laubenthal, auf offene Fragen: Wie sieht die Einführung der Bezahlkarte in der Praxis aus und wie wird mit Überweisungen umgegangen? Zum Teil gibt es darauf nun Antworten.

Ab Juni 2025 sollen die Kommunen mit der Einführung der Bezahlkarte beginnen können. Das heißt aber nicht, dass die Karten von den Geflüchteten schon genutzt werden können. Im ersten Schritt schließt die Stadt einen Verwaltungsvertrag mit dem Land, der die Kostendeckung regelt.

Danach kann die Leistungsbehörde die Karten bei dem Dienstleister bestellen und Schulungen erhalten, sofern das nötig ist. Die Umsetzung soll rund vier Wochen dauern.

Die Karte funktioniert wie eine Debitkarte, ist aber nicht für alle Zahlungen freigegeben. In ganz Deutschland können die Geflüchteten mit der Karte im Einzelhandel oder in Online-Shops bezahlen. Auch Bargeldauszahlungen sind möglich, aber auf 50 Euro gedeckelt, sofern kein gesonderter Mehrbedarf besteht.

Das Geld landet automatisiert auf der Karte. Für Glücksspiel, Überweisungen ins Ausland und sexuelle Dienstleistungen ist die Karte gesperrt. Eingeschränkt sind hingegen noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Da steht allerdings noch eine rechtliche und technische Prüfung aus. Aktuell würden 84 Personen eine Bezahlkarte in Dorsten erhalten.

Offen bleibt, wie hoch der Aufwand für die Einführung der Bezahlkarte sein wird. Zudem könne man noch nicht sagen, wie auf welche Summe sich sonstige etwaige Kosten belaufen.

Denn: Nicht alles wird vom Land bezahlt. Die Kosten für die Einführung, Lieferung der Karten, Transaktionskosten und Kosten für Schulungen zahlt das Land. Anfallende Kosten für Verwaltung, IT oder Personal der Kommunen werden nicht getragen. Weitere Kosten können jedoch nach vorheriger Zustimmung der Bezirksregierung vom Land erstattet werden.

Langfristige Entlastung

Aber: Langfristig soll die Bezahlkarte für eine Entlastung der Verwaltung sorgen. „Zu erwarten ist jedoch, dass die Bezahlkarte das Potenzial bietet, Zahlvorgänge deutlich zu erleichtern und den Aufwand der Verwaltung langfristig zu reduzieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere durch die entfallende Notwendigkeit, Barchecks auszustellen, auch eine Entlastung zu erwarten ist“, lautet die Begründung in der Vorlage.

Der Sozialausschuss berät am 7. April über das Thema. Danach ist noch der Beschluss im Rat notwendig.