Die Idee „katholische Grundschule, katholische Kinder und katholische Lehrer“ werde von der Gesellschaft nicht mehr abgebildet, hatte der evangelische Pfarrer Henner Maas vor fast einem Jahr im Schulausschuss gesagt. Nach der Schließung der Johannesschule (Gemeinschaftsschule) seien nicht-katholische Kinder im Stadtsfeld „in doppelter Hinsicht benachteiligt. Weil beide Nachbarschulen katholische Bekenntnisschulen sind“. Kurz zuvor hatte es Irritationen bei Eltern aus dem Stadtsfeld gegeben, die zunächst eine Absage an der Agathaschule erhalten hatten, weil angeblich Kinder anderer Konfessionen dort keinen Platz erhalten würden.
Mit dem Antrag „Umwandlung von Bekenntnisschulen in der Schulentwicklung Dorstens“ an den Rat (25. September) knüpft Fraktionsvorsitzender Thorsten Huxel an die damalige Diskussion an. Im Schuljahr 2023/24 habe es an katholischen Schulen in Dorsten keine Ablehnungen von nicht-katholischen Kindern gegeben. „Bei weiterhin steigenden Zahlen kann sich die Situation jedoch in den Folgejahren ändern.“
Schulstatistik
Huxel zitiert die Schulstatistik vom 15. Oktober 2023, laut der 2.734 Grundschulkinder in Dorsten unterrichtet wurden. 1.113 davon an katholischen Bekenntnis-Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Zu letzteren gehen 576 katholische Kinder. Huxel: „Das entspricht einem Anteil von 51,75 Prozent an katholischen Bekenntnisschulen und einem Anteil von 21,07 Prozent der Gesamtzahl der Schulkinder der städtischen Grundschulen.“
Huxel: „Anders als bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft handelt es sich bei Bekenntnisschulen um staatliche und vor allem staatlich finanzierte Schulen, an denen Kinder nach den Grundsätzen eines christlichen Bekenntnisses unterrichtet werden sollen. Ein nachvollziehbarer Grund für diese Schulform, die es nur noch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt, ist für einen säkulären Staat nicht ersichtlich.“ Laut Grundgesetz dürfe niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden.
Offenheit auch für andere
Huxel über Schülerinnen und Schüler in anderen Schulen: „In den Gemeinschaftsschulen werden sie (...) nach christlichen Grundsätzen in Offenheit auch für andere weltanschauliche Überzeugungen erzogen. Dies entspricht dem heutigen Menschenbild.“
Der Anteil von katholisch oder evangelisch getauften Kindern nehme stetig ab, so Huxel. „Im letzten Schuljahr betrug der Anteil gerade noch gut 50 Prozent.“ Jedes zweite Kind, das in Dorsten eine Bekenntnisschule besuche, werde in einer Schule unterrichtet, „deren weltanschauliche Ausrichtung nicht der Religion des Kindes entspricht“. Kinder in „dörflichen“ Stadtteilen hätten bei Ablehnung „unzumutbar lange Schulwege“.
Und: „Bei dem aktuellen Lehrkräftemangel ist es unhaltbar, dass Lehrerinnen und Lehrer für die Beschäftigung an einer Bekenntnisschule eine Überprüfung ihrer religiösen Bekenntnisse über sich ergehen lassen müssen.“ Der Dorstener Rat solle das Land auffordern, Lehrkräfte nicht mehr aufgrund ihrer Konfession von Bekenntnisschulen auszuschließen.
Antrag auf Umwandlung
Die Grünen fordern zudem den Rat auf, die Schulpflegschaften der Bekenntnisschulen zu beraten und zu entscheiden, ob ein Antrag auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestellt werden sollte. Die Stadt solle bei der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Grundschule nach dem Grundsatz „kurze Bein - kurze Wege“ gehen und Schulen, bitten dies mitzutragen, ohne Schüler aufgrund der Konfession zu benachteiligen oder zu bevorzugen.
Außerdem solle die Stadt, wenn für nicht-katholisch getaufte Kinder unzumutbar lange Schulwege entstehen oder für sie eine Gemeinschaftsschule nicht erreichbar sei, ein Abstimmungsverfahren einleiten.
In der zugehörigen Verordnung steht: „Der Schulträger kann im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung (§ 80 des Schulgesetzes NRW) beschließen, ein Abstimmungsverfahren über eine bestehende Grundschule oder eine bestehende Bekenntnishauptschule durchzuführen. Dieses Verfahren kann erst nach drei Jahren erneut durchgeführt werden.“