
© Jörg Gutzeit (Archiv)
Behörden veröffentlichen Zahlen aus unterschiedlichen Datenbanken
Coronavirus
Angaben von Bezirksregierung und Gesundheitsamt im Kreis Recklinghausen können schon mal voneinander abweichen. Der Kreis nutzt ein eigenes System, das Land hat gewechselt.
Sowohl die Bezirksregierung Münster als auch der Kreis Recklinghausen veröffentlichen täglich Zahlen zu bestätigten Covid-19-Infektionen, Gesundeten und Todesfällen. Aufmerksame Beobachter werden festgestellt haben, dass die Behörden zuletzt teilweise unterschiedliche Zahlen veröffentlichten.
Am 28. April beispielsweise meldete die Bezirksregierung insgesamt 1007 bestätigte Fälle im Kreis Recklinghausen, 695 Gesundete und 23 Todesfälle. Der Kreis meldete 1000 nachgewiesene Infektionen, 706 Gesundete und 25 Todesfälle.
In der Regel kommen kleinere Unterschiede dadurch zustande, dass die Daten von den jeweiligen Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden. Es ist aber auch so, „dass es zwei unterschiedliche Systeme gibt, in denen die Daten erfasst werden“, sagt Svenja Küchmeister von der Pressestelle des Kreises Recklinghausen.
Daten wandern in bundesweite und kreiseigene Datenbank
Die eine bundesweite Datenbank gab es auch schon vor Corona. Dort werden sämtliche meldepflichtigen Erkrankungen eingetragen und ans Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt.
„Die andere Datenbank ist extra für uns programmiert worden“, so Küchmeister. Quasi eine eigene Corona-Datenbank, die an die Bedürfnisse des Gesundheitsamts angepasst ist. Neben den bestätigten Fällen sind darin unter anderem auch Daten von Personen enthalten, für die Quarantäne angeordnet wurde.
„Vor knapp zwei Wochen hat das Gesundheitsministerium des Landes dann entschieden, auf die Daten aus der RKI-Datenbank zurückzugreifen und nicht mehr auf die Daten, die direkt von uns geliefert werden“, sagt Svenja Küchmeister. Zwar schicke man auch weiterhin die Daten aus dem eigenen System an die Bezirksregierung, doch auch die Münsteraner Behörde habe sich im Zuge der Umstellung im Landesministerium dazu entschlossen, auf die RKI-Datenbank zu wechseln.
Gesundheitsamt bleibt bei seiner Vorgehensweise
Beim Kreis hat man sich nach langer Diskussion und Rücksprache mit anderen Kreisen entschieden, weiterhin die Daten aus dem eigenen System zu veröffentlichen. Die meisten anderen Landkreise handhaben das ähnlich. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa wenn Kreise nur jene Fälle als Todesfälle listen, bei denen Covid-19 nachweislich auch Haupt-Todesursache war. „Dort hat man von Anfang an auf den Totenschein gewartet“, so Küchmeister. „Was aber zur Folge hatte, dass man mitunter zwei Wochen wartet.“
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Dorsten ist am vergangenen Dienstag auf vier gestiegen. Ob die zuletzt verstorbene 69-jährige Dorstenerin an oder mit Covid-19 gestorben ist, spielt in der Corona-Statistik des Kreises keine Rolle. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird und stirbt, bevor er als gesundet gilt, wird vom Gesundheitsamt als Todesfall im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion geführt. So macht es auch das RKI.
Den Status „gesundet“ erhält vom Kreisgesundheitsamt nur, wer 14 Tage nach den ersten Symptomen für mindestens 48 Stunden symptomfrei war. „Dafür haben wir ein Telefon-Team, das zum Ende der Quarantäne-Zeit Kontakt aufnimmt und sich - so gut das am Telefon geht - ein Bild verschafft“, so Küchmeister. Das Telefon-Team umfasst inzwischen um die 100 Personen.
Verstorbene werden vom Kreis aus der Gesamtzahl der Infizierten rausgerechnet. Würde jemand erst den Status „gesundet“ erhalten und nur kurz darauf doch sterben, taucht er in der Statistik des Kreises nicht mehr als Todesfall auf. Einen solchen Fall hat es laut Gesundheitsamt bislang noch nicht gegeben.
Einst aus Sachsen nach Westfalen rübergemacht. Dort in Münster und Bielefeld studiert und nebenbei als Sport- und Gerichtsreporter gearbeitet. Jetzt im Ruhrpott gelandet. Seit 2016 bei Lensing Media.
