Auf „Filetgrundstück“ in Dorsten Unternehmen stellt Neubau-Pläne für 29 Wohnungen vor

Auf „Filetgrundstück“: Neubau-Pläne für 29 Wohnungen auf der Hardt
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„Der Markt ist tot“, weiß Sabine Tönnes. Deshalb gehöre schon einiges an Mut dazu, ein solches Immobilien-Projekt zu stemmen, betonte die Geschäftsführerin des Kirchhellener Wohnbau-Unternehmens Overhagen. „Aber wir haben fest vor, es zu machen.“

Das Projekt, das ihre Firma stemmen will, stellte die Dorstener Architektin unlängst dem Dorstener Umwelt- und Planungsausschuss vor. Das Familien-Unternehmen hat in bester Lage des Stadtteils Hardt ein derzeit noch mit einem alten Wohnhaus bebautes, aber ansonsten brachliegendes und gut 3.600 Quadratmeter großes Grundstück gekauft und will es unter dem Namen „Nikolaus-Quartier“ bebauen und vermarkten. Das Areal liegt an der Ecke Storchsbaumstraße/Droste-Hülshoff-Straße gegenüber vom St. Nikolaus-Kita und Pfarrheim.

Für diese Fläche gibt es einen mehr als 30 Jahren alten Bebauungsplan, den der neue Vorentwurf aufgreift, aber in Sachen Gebäudestruktur und Grünbereich variiert.

Der Plan des Wohnbau-Unternehmens sieht drei Baublöcke mit jeweils zwei Geschossen plus Staffelgeschoss auf den Flachdächern vor, in U-Form angelegt, mit einer erweiterten Grünanlage im Innenhofbereich, der als „Spiel- und Gemeinschaftsfläche“ dienen soll.

Entstehen sollen laut diesem Vorentwurf 29 Eigentumswohnungen, die zwischen 65 und 115 Quadratmeter groß sein sollen. Geparkt werden soll in einer Tiefgarage. Pro Wohnung soll es einen Stellplatz geben.

Bauprojekt "Auf dem Beerenkamp".
Ein Referenz-Objekt der Wohnbau Overhagen für zwei Geschosse mit Sattelgeschoss gibt es in Dorsten an der Straße „Auf dem Beerenkamp". © Michael Klein

Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld eine ablehnende Stellungnahme dazu abgegeben, das Bauleitverfahren für dieses Wohnbauprojekt in das Arbeitsprogramm des Planungsamtes aufzunehmen.

Die Pläne seien zwar „schlüssig“, an dieser Stelle im Grunde „positiv“ und der Bedarf für Geschosswohnungsbau sei vorhanden. Aber: Angesichts der angespannten personellen Situation im Amt sei eine Priorisierung des Projektes nicht angebracht, zudem bemängelte die städtischen Planer die große „bauliche Dimension“ eines geplanten Baukörpers.

Die Politik konnte die Bedenken aus dem Rathaus nicht nachvollziehen - und äußerte sich erstaunt über die Vorbehalte der Verwaltung. Sowohl die CDU („die Anwohner würden sich freuen, wenn es auf dem Grundstück wieder gepflegt aussieht“), die Grünen („sehr unterstützenswert, es ist immerhin ein Filetstück nahe der Innenstadt“), die SPD („innerstädtische Verdichtung ist hier möglich und wichtig“) als auch „Die Fraktion feat. Die Linke“ („überzeugende Planung angesichts des schlechten Wohnungsangebots in Dorsten“) lobten die Pläne.

Wie hoch der Quadratmeterpreis für die Eigentumswohnungen ausfallen werde, vermochte Sabine Tönnes übrigens derzeit nicht zu sagen. „Derzeit spielen die Preise verrückt, da gibt es zu viele Unsicherheiten.“ Um die Verwaltung „arbeitstechnisch zu entlasten“, bot sie an, die Planungsleistungen über ein externes Büro laufen zu lassen.

Das Grundstück befindet sich derzeit in keinem gepflegten Zustand.
Das Grundstück befindet sich derzeit in keinem gepflegten Zustand. © Michael Klein

Am Ende sprach sich die Politik einhellig dafür aus, das Projekt wegen der hohen Wohnungsnachfrage in Dorsten in die zweite Priorität aufzunehmen, die Verwaltung hatte wegen der schlechten personellen Situation für die dritte Priorität plädiert.

Ausschuss-Vorsitzender Friedhelm Fragemann (SPD) regte an, über die Haushaltsberatungen die Voraussetzungen für eine personelle Aufstockung im Planungsamt zu sorgen.

Illegal gerodet?

Ein Nachspiel könnte es im Übrigen für den früheren Vorbesitzer des Grundstücks geben. Er hatte die Fläche vor dem Verkauf roden lassen und dabei auch einiges an Baum- und Grünbestand entfernt, der durch den Bebauungsplan geschützt war. Dezernent Holger Lohse kündigte eine nachträgliche Anhörung an und auch Friedhelm Fragemann bat die Verwaltung darum, rechtliche Schritte zu prüfen, falls die Rodung illegal gewesen sei. „Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so der Ausschussvorsitzende.

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